Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 534/2015 vom 23.09.2015

Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Flüchtlingshilfe

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Verwaltungsregelungen erlassen, die Vereinfachungen für private Spender und steuerbegünstigte Organisationen zum Ziel haben. Die Flüchtlingsproblematik wird insoweit als eine gesamtstaatliche Herausforderung für Deutschland begriffen.

Engagierte Bürger, Unternehmen, Initiativen und Organisationen helfen den Ankommenden in dieser Situation den Alltag zu bewältigen. Dieses private Engagement unterstützt nicht zuletzt auch die staatlichen Institutionen in ihren Aufgaben. Unter anderem die hohe Spendenbereitschaft in Deutschland wird von der Bundesregierung als ein Zeichen des Willens für mitmenschliches Zusammenleben und des Willkommens erkannt.

Das BMF-Schreiben v. 22.09.2015 mit den Verwaltungsregelungen kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo und Service > Fachgebiete > Recht und Verfassung > Flüchtlingsbetreuung > Finanzen abgerufen werden.

Az.: 41.9.3-002/004

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