Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 442/2002 vom 05.08.2002

Steuerliche Beurteilung kommunaler Rechenzentren

Im Herbst des vergangenen Jahres war die Landesregierung um Mitteilung gebeten worden, wie die von einem kommunalen Rechenzentrum gegenüber einer Kommune erbrachten Dienstleistungen (umsatz-)steuerlich zu beurteilen sind. Mit Schreiben vom 19. Juni 2002 hat das Finanzministerium NRW nunmehr wie folgt geantwortet:

"Die in meinem Schreiben vom 06.11.2001 dargestellte Erörterung der Problematik "steuerliche Behandlung von Beistandsleistungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPöR)" auf Ebene der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist nunmehr mit dem Ergebnis abgeschlossen worden, daß derartige Beistandsleistungen einer jPöR weiterhin nicht als Betrieb gewerblicher Art – BgA – und damit nicht als unternehmerisch im umsatzsteuerrechtlichen Sinne beurteilt werden, soweit die Leistungen von der empfangenden jPöR im hoheitlichen Bereich verwendet werden.

Damit hält die Steuerverwaltung an der bisherigen Beurteilung der Tätigkeit von Zweckverbänden für kommunale Datenverarbeitung als nicht-unternehmerisch und damit nicht umsatzsteuerpflichtig fest."

Az.: IV/1-921-10/0

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