Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 581/2006 vom 07.08.2006

Steuerliche Behandlung privater Kraftfahrzeugnutzung

Mit dem Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen vom 28.04.2006 (BGBl. I S. 1095) wurde § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG geändert. Aufgrund dieser Änderung ist die pauschale Ermittlungsmethode für die private Kraftfahrzeugnutzung (1 %-Regelung) nur noch anwendbar, wenn das Kraftfahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Die Neuregelung ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2005 beginnen.

In einem hierzu ergangenen BMF-Schreiben werden Erläuterungen zum Umfang der betrieblichen Nutzung sowie zum Nachweis der betrieblichen Nutzung, zur Ermittlung des privaten Nutzungsanteils bei Ausschluss der 1 %-Regelung sowie zur umsatzsteuerlichen Beurteilung gegeben. Das BMF-Schreiben ist im Intranet-Angebot des Verbandes unter „Fachinfo & Service“, „Fachgebiete“, „Finanzen und Kommunalwirtschaft“, „Steuern“, „Einkommensteuer“ abrufbar.

Az.: IV/1 921-00

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