Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 78/1997 vom 05.02.1997

Steuerliche Behandlung der Abfall- und Abwasserentsorgung

Unter der Mitteilungsnotiz Ziffer 580 vom 05.12.1996, Heft 23/96, hatte die Geschäftsstelle bereits den Mitgliedsstädten und -gemeinden über den überraschenden Ausgang der beim BFH anhängigen Verfahren I R 1/94 und I R 2/94 zur steuerlichen Behandlung der Abfallentsorgung eine kurze Information zukommen lassen. Der BFH hat bekanntlich mit Urteil vom 23.10.1996 entschieden, daß die Hausmüllentsorgung der Kommunen nicht der Körperschaftsteuerpflicht unterliegt.

Nunmehr liegen der Geschäftsstelle auch die Gründe der BFH-Entscheidung vor, die - unter Beschränkung auf die rechtlichen Erwägungen - im nachfolgenden wiedergegeben werden:

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Az.: V/2-810-05

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