Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 392/2010 vom 23.09.2010

Steuerfreibetrag für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat die öffentliche Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2010 genutzt, um sich erneut für einen höheren Steuerfreibetrag für die ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer in Höhe der so genannten Übungsleiterpauschale von jährlich 2.100 Euro einzusetzen. Die entsprechende schriftliche Stellungnahme vom 17. September 2010 kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Steuern > Jahressteuergesetz abgerufen werden.

Az.: IV 920-07

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