Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 457/2000 vom 05.09.2000

Steuerfreibeträge der Mandatsträger und Ehrenamtlichen

Zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements in den Kommunen hat auch der Städte- und Gemeindebund NRW immer wieder gefordert, die seit dem Jahre 1990 unveränderten pauschalen Steuerfreibeträge der Mandatsträger und ehrenamtlichen Funktionsträger im kommunalen Bereich entsprechend den gesteigerten Lebenshaltungskosten anzupassen.

Das Innenministerium NW hat uns jetzt davon in Kenntnis gesetzt, daß es an die Geschäftsstelle der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder mit folgender Bitte herangetreten ist:

"Die Innenministerkonferenz bittet die Finanzministerkonferenz sich beim Bund dafür einzusetzen, die seit dem 01.01.1990 unveränderten pauschalen Steuerfreibeträge der Mandatsträger und ehrenamtlichen Funktionsträger im kommunalen Bereich entsprechend der seither eingetretenen Steigerung der allgemeinen Lebenshaltungskosten zu erhöhen."

Über den weiteren Fortgang des Verfahrens werden wir berichten.

Az.: I/2 020-08-45 SA

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