Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 580/2006 vom 04.08.2006

Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden 2005

Im zurückliegenden Jahr 2005 lagen die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden mit 452,1 Mrd. € 2,1 % bzw. 9,2 Mrd. € über dem Niveau des Vorjahres.

Laut Bundesministerium für Finanzen betrug bei der Betrachtung der Steuereinnahmen in Abhängigkeit der jeweiligen Ertragshoheit die Höhe der gemeinschaftlichen Steuern im zurückliegenden Jahr 307,9 Mrd. €, die Höhe der Steuern des Bundes 83,5 Mrd. €, die Höhe der Steuern der Länder 20,6 Mrd. € und die der Gemeinden 36,7 Mrd. €. Mit den Zöllen in Höhe von knapp 3,4 Mrd. € beliefen sich somit die Steuereinnahmen im zurückliegenden Jahr auf insgesamt rd. 452,1 Mrd. €, was gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung um 2,1 % (9,2 Mrd. €) darstellt. Ein anderes Bild ergibt sich bei der Verteilung des gesamten Steueraufkommens von 452 Mrd. € auf die einzelnen Gebietskörperschaften. Hier nahmen die Steuereinnahmen des Bundes trotz rückläufiger Bundessteuern mit 1,7 % stärker zu als die der Steuereinnahmen der Länder (+0,3 %). Bei der Betrachtung der Steuereinnahmen nach Ertragshoheit haben die Gemeinden mit 6 % den höchsten Zuwachs gegenüber 2004 zu verbuchen. Von den knapp 452 Mrd. € an Steuereinnahmen entfallen im Jahr 2005 190,2 Mrd. € auf den Bund, 180,4 Mrd. € auf die Länder, 59,8 Mrd. € auf die Gemeinden und 21,7 Mrd. € auf die EU.

Mit den nun vorliegenden Ergebnissen werden die Erwartungen der November-Steuerschätzung 2005 deutlich übertroffen. Der Grund hierfür liegt in der unerwartet positiven Entwicklung der gewinnabhängigen Steuern zum Jahresende. So lag das Ergebnis der Gewerbesteuer um 1,1 Mrd. €, der Körperschaftsteuer um 0,9 Mrd. € und der veranlagten Einkommensteuer um 0,8 Mrd. € über der zurückliegenden November-Schätzung. Damit wurde die Überschätzung der Lohnsteuer um 0,4 Mrd. € deutlich überkompensiert.

Bei der Betrachtung der einzelnen Steuerarten führte die Tarifsenkungsstufe 2005 und die darin enthaltene Senkung des Eingangssteuersatzes auf 15 % und des Spitzensteuersatzes auf 42 % sowie die schwierige Arbeitsmarktsituation und der Abbau von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld zu einem um 5 Mrd. € gegenüber 2004 geringer ausfallenden Lohnsteueraufkommen. Zusätzlich werden die 153,9 Mrd. € an Bruttoaufkommen durch das als Steuervergütung von der Lohnsteuer abgezogene Kindergeld und die Auszahlung der Altersvorsorgezulage im Rahmen der Riesterrente um knapp 35 Mrd. € reduziert. Besonders der Anstieg der Altersvorsorgezulage um 127,3 % sorgte dafür, dass das Kassenaufkommen der Steuer 4 % stärker zurückging als das Bruttoaufkommen mit -2,9 %. Nach Berechnungen des BMF führte auch die Erhöhung des Grundfreibetrages auf 7.664 € insgesamt dazu, dass in der Zeit zwischen 2000 und 2005 trotz in dieser Zeit gestiegener Bruttolöhne um 2,9 % das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer um 7,7 % sank.

Die Kasseneinnahmen der veranlagten Einkommensteuer verbesserten sich trotz erheblicher Steuerausfälle auf Grund von Steuerrechtsänderungen im zurückliegenden Jahr um 81,1 % (4,4 Mrd. €) auf 9,8 Mrd. €. Grund hierfür ist zum einen ein weitaus geringerer Anstieg des Bruttoaufkommens in Höhe von 3,1 %. Der weitaus größere Anteil an der Erhöhung des Kassenaufkommens beruht auf der Verringerung der Abzugsbeträge nach § 46 EStG, dem Abzug der Eigenheimzulage und der Investitionszulage. Somit resultierte das Kassenaufkommen von 9,8 Mrd. € aus einem Bruttoaufkommen von 38,6 Mrd. € abzüglich der Erstattung gemäß § 46 in Höhe von 17,9 Mrd. €, der Eigenheimzulage in Höhe von 10,2 Mrd. € und der Investitionszulage in Höhe von 0,6 Mrd. €.

Das Bruttoaufkommen der Körperschaftsteuer fiel im Jahr 2005 um 3,54 Mrd. € höher aus als im Vorjahr. Abzüglich der um 16,4 % gestiegenen Investitionszulage betrug das Kassenaufkommen 16,3 Mrd. €. Die im Zusammenhang mit der Körperschaftsteuer geführte Zahlungsstrukturstatistik, die das Kassenaufkommen in Vorauszahlungen, Nachzahlungen und Erstattungen aufteilt, kommt anhand der von sechs Bundesländern vorliegenden Daten zu dem Ergebnis, dass die Vorauszahlungen in 2005 um 13 % gestiegen sind. Dies ist im Wesentlichen auf die günstige Prognose bzw. Entwicklung der Unternehmensteuergewinne zurückzuführen. Dahingegen gingen die Nachzahlungen um 17 % zurück. Ebenfalls zurück gingen die Erstattungen auf Grund der Umstellung der Körperschaftsteuer auf das Halbeinkünfteverfahren im Jahr 2001 sowie steuerrechtlicher Maßnahmen in Form der Einschränkung der Verlustverrechnung.

Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer beliefen sich im vergangenen Jahr auf 32,1 Mrd. €. Dies war ein Anstieg um 3,6 Mrd. € bzw. 13,2 % gegenüber dem Vorjahr. Damit setzte sich der Aufwärtstrend seit dem Jahr 2002 fort. Erneut lag der Aufkommenszuwachs in den neuen Bundesländern mit 22,6 % deutlich höher über den der alten Bundesländer. Dies liegt aber an dem generell geringeren Anteil der ostdeutschen Länder am gesamten Gewerbesteueraufkommen. Zwar wuchs dieser Anteil in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich an. Ein Anteil von 9 % am gesamten Gewerbesteueraufkommen im zurückliegenden Jahr zeigt hier die noch vorhandene deutliche Divergenz auf.

Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag, der auf die Lohnsteuer, die veranlagte Einkommensteuer, den Zinsabschlag, den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag und Körperschaftsteuer entfällt, betrugen im zurückliegenden Jahr 10,3 Mrd. €. Der Rückgang auf Grund der Verringerung der Bemessungsgrundlage bei Lohnsteuer und nicht veranlagten Steuern vom Ertrag wurde hier durch günstige Entwicklung bei Körperschaftsteuer, veranlagter Einkommensteuer und beim Zinsabschlag kompensiert, so dass das Aufkommen gegenüber den 10,1 Mrd. € aus dem Jahr 2004 um 2 % gestiegen ist.

Zu den weiteren Ergebnissen des BMF zählen, dass auf Grund der inländischen Nachfrage die Steuern vom Umsatz geringfügig um 1,7 % zunahmen, die Mineralölsteuer auf Grund angestiegenen Ölpreises und verstärkter Substitution von Otto-Pkw durch Diesel-Pkw um 4 % auf 40,1 Mrd. € zurückging und die Einnahmen aus der Tabaksteuer sich um 4,7 % auf 14,3 Mrd. € erhöhten.

Az.: IV/1 903-01/1

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