Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 593/1996 vom 20.12.1996

Steuereinnahmen des Landes in den ersten neun Monaten 1996

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Die Steuereinnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen sind in den ersten neun Monaten des Jahres nur geringfügig gewachsen. Dies entspreche den Erwartungen nach der Steuerschätzung im Mai, so Finanzminister Schleußer am 14.11.1996 in Düsseldorf. Die Finanzämter zwischen Rhein und Weser nahmen insgesamt 116,3 Mrd DM ein. Das sind 2 % mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die auf das Land entfallenden Steuern steigen nur um 1,2 % auf 46,8 Mrd DM.

Stark rückläufig sind nach wie vor die Einnahmen aus der veranlagten Einkommensteuer. Sie liegen mit 3,4 Mrd DM um 10 % unter dem Vorjahresniveau. Nach Auffassung Schleußers ist diese Entwicklung maßgeblich auf Steuerrechtsänderungen der letzten Jahre zurückzuführen. "Hier wirkt sich offensichtlich die Vielfalt steuerlicher Förderungstatbestände aus". Als Beispiel nannte der Minister vor allem die erhöhten Abschreibungen für Investitionen in den neuen Ländern. Dagegen zeigt das Aufkommen aus der Körperschaftsteuer eine deutliche Erholung. Die Einnahmen aus dieser Steuerart summieren sich auf 6,1 Mrd DM und sind damit gut 62 % höher als in den ersten neun Monaten des Vorjahres. Eine positive Tendenz zeige sich auch bei der Entwicklung der Gewerbesteuer in den Kommunen, so Schleußer. Das Lohnsteueraufkommen wird nach wie vor die seit Anfang des Jahres vorgenommene Verrechnung mit dem Kindergeld beeinträchtigt.

Dynamische Wachstumsraten sind bei einzelnen Landessteuern zu verzeichnen. So stieg die Erbschaftsteuer um über 5 % auf 740 Mio DM, die Grunderwerbsteuer um mehr als 15 % auf rd. 977 Mio DM. Durch die Vermögensteuer nahm das Land von Januar bis September 1,8 Mrd DM ein, knapp 9 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Schleußer betonte, das Land werde sich weiter dafür einsetzen, daß eine reformierte Vermögensteuer auch in Zukunft erhoben werden könne. "Auf diese Beträge kann das Land nicht verzichten", so der Minister.

Bereits nach der bundesweiten Steuerschätzung im Mai hatte Finanzminister Schleußer erklärt, Nordrhein-Westfalen werde wie der Bund und die übrigen Länder seine im Haushaltsplan veranschlagten Steuereinnahmen von 68,3 Mrd DM in diesem Jahr nicht erreichen. Aufgrund des erwarteten Steuerausfalls von rd. 1,7 Mrd DM verhängte Schleußer Ende Mai eine Haushaltssperre. Schleußer bestätigte am 14.11.1996, ein Risiko in dieser Größenordnung bestehe auch weiterhin. Daher müsse es bei der Haushaltssperre und dem damit verfügten Einstellungsstop bleiben.

Az.: V/1-904-10/1

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