Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 470/2001 vom 05.08.2001

Steuereinnahmen bundesweit rückläufig im Mai

Die Entlastungswirkung der Steuerreform wird jetzt auch bei den Steuereinnahmen der öffentlichen Kassen deutlich. Ohne Gemeindesteuern lagen die Steuereinnahmen im Mai 2001 insgesamt um 10,9 Prozent unter dem Ergebnis vom Mai 2000. Dies stellt das BMF in seinem jüngsten Monatsbericht "Fakten zur Finanzwirtschaft" fest. Obwohl dieser Rückgang laut BMF gut zur Hälfte auf Sonderfaktoren zurückzuführen und damit "negativ überzeichnet" sein soll, dürfte er im Ergebnis die ohnehin angespannte Finanzlage der Kommunen noch verschärfen.

Betroffen sind vor allem die gemeinschaftlichen Steuern, die um 13,0 Prozent zurückgingen. Hierbei verzeichnete die Körperschaftsteuer den stärksten Rückgang (minus 6,2 Milliarden Mark bzw. 3,17 Milliarden Euro). Die veranlagte Einkommensteuer lag um rd. ¼ Milliarden DM (0,13 Mrd. Euro) unter dem vergleichbaren Vorjahreswert. Schließlich waren auch die Kasseneinnahmen aus der Lohnsteuer infolge der seit Jahresbeginn wirksamen Senkung des Steuertarifs mit 3,9 Prozent rückläufig. Dagegen stiegen die Einnahmen aus dem Zinsabschlag um 38,6 Prozent.

Im Gegensatz zu den gemeinschaftlichen Steuern gingen die reinen Bundessteuern nur um 7,1 Prozent zurück. Verantwortlich hierfür waren vor allem die Mineralölsteuer und der Solidaritätszuschlag, während die Einnahmen aus der Tabaksteuer und der Stromsteuer zunahmen.

(Quelle: DStGB Aktuell 2601 vom 29.06.2001)

Az.: IV-920-03/1

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