Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 699/2003 vom 15.09.2003

Steuerbetrug bei der Umsatzsteuer

Dem Fiskus entgehen durch nationale und internationale Betrugsdelikte im Bereich der Umsatzsteuer nach Berechnungen von Experten jährlich zweistellige Milliardenbeträge. Darüber hinaus lässt es das System der Umsatzsteuer zu, sich durch steuerliche Gestaltungen auf Kosten der Allgemeinheit ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen.

Der Bundesrechnungshof hat nunmehr in einem Bericht an den Deutschen Bundestag vom 03.09.2003 (Drucksache 15/1495) die Vorgehensweisen der Steuerbetrüger systematisch dargestellt und dem Gesetzgeber Vorschläge zur Verhinderung solcher Praktiken unterbreitet. In dem Bericht wird u.a. festgestellt, dass auch die Einführung der Bauabzugsteuer im Jahr 2002 nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofes die Besteuerungssituation im Baugewerbe nicht wesentlich verbessert hat. Mit dem neuen Abzugsbesteuerungsverfahren konnten weder Kettenbetrugsmodelle in größerem Umfang als bisher aufgedeckt, noch die Besteuerung der ausländischen Werkvertragsunternehmer im Inland sichergestellt werden.

Vor dem Hintergrund der äußerst angespannten Lage aller öffentlichen Haushalte ist zu fordern, dass der Bundesgesetzgeber konsequent alle Möglichkeiten ausschöpft, Steuerbetrug und Steuervermeidung Einhalt zu gebieten.

Az.: IV 922-00

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