Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 372/2001 vom 20.06.2001

Steuerausfälle durch das Altersvermögensgesetz

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvermögens ("Altersvermögensgesetz") am 11.05.2001 zugestimmt. Die Steuerausfälle für die öffentlichen Haushalte infolge der Maßnahmen des Altersvermögensgesetzes belaufen sich auf knapp 68 Mrd. DM in den Jahren 2001 bis 2008. Die Gemeinden tragen bundesweit mit gut 10 Mrd. DM unmittelbar etwa 15 % und mittelbar über den kommunalen Finanzausgleich mit 5,5 Mrd. DM weitere 8 % der Gesamtsteuerausfälle. Der überwiegenden Teil der gemeindlichen Steuerausfälle entfällt mit 92 % (9,2 Mrd. DM) auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Betroffen sind von den gesetzlichen Neuregelungen somit erneut die kleineren Gemeinden, die zur Finanzierung ihrer Haushalte insbesondere auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer angewiesen sind.

1. Die Maßnahmen im Überblick

Mit dem Altersvermögensgesetz wurden folgende Maßnahmen beschlossen, die zu steuerlichen Erleichterungen für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Betriebe führen:

1. Senkung des Mindestalters für Pensions- und beitragsorientierte Zusagen von 30 auf 28 Jahre sowie Entgeltumwandlungen bei Pensionszusagen,

2. Einführung eines Rechtsanspruchs auf Gehaltsumwandlungen für Pensionskassen und Direktversicherungen ab Veranlagungszeitraum 2002,

3. Stufenweise Einführung einer Grundzulage von 300/600 DM (Alleinstehende/Verheiratete) und einer Kinderzulage von 360 DM je Kind für Aufwendungen zur privaten Altersvorsorge von rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern oder Sonderausgabenabzug

Dabei sehen die Höchstbeträge für den Sonderausgabenabzug wie folgt aus:

- in den Veranlagungszeiträumen von 2002 und 2003: 525 Euro (1.027 DM),

- in den Veranlagungszeiträumen von 2004 und 2005: 1.050 Euro (2.054 DM),

- in den Veranlagungszeiträumen von 2006 und 2007: 1.575 Euro (3.080 DM),

- ab Veranlagungszeitraum 2008: 2.100 Euro (4.107 DM),

4. Einbeziehung des Wohneigentums in die Förderung der privaten Altersversorgung (Zwischenentnahmemodell),

5. Besteuerung der Leistungen der privaten Altersvorsorge nach § 22 Nr. 5 EStG,

6. Befreiung der Zuwendungen gewerblicher Arbeitgeber an Pensionskassen und -fonds von der Lohnsteuer nach § 3 Nr. 63 EStG,

7. Übertragung von Direktzusagen (Pensionsrückstellungen) auf Pensionsfonds,

8. Wegfall steuerpflichtiger Kapitalerträge durch Umschichtung in private Altersvorsorgeverträge.

2. Auswirkungen auf den öffentlichen Gesamthaushalt

Das BMF hat ein Finanztableau zu den Auswirkungen des Altersvermögensgesetzes auf die öffentlichen Haushalte vorgelegt. Danach führen die Maßnahmen für Bund, Länder und Gemeinden zu Steuerausfällen in Höhe von 67,8 Mrd. DM in den Jahren 2001 bis 2008; dies sind jahresdurchschnittlich 8,5 Mrd. DM.

In den jeweiligen Rechnungsjahren (= kassenmäßige Auswirkungen der Rechtsänderung) sehen die finanziellen Auswirkungen auf Bund, Länder und Gemeinden wie folgt aus (Tabelle 1):

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Tabelle 1: Steuerausfälle (-) von Bund, Ländern und Gemeinden infolge der Maßnahmen des Altersvermögensgesetzes in den einzelnen Rechnungsjahren 2001 bis 2008 (in Mio. DM)

</DIR> </DIR> </DIR>

 

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

Bund

-55

-459

-2.449

-2.614

-4.899

-4.954

-7.298

-7.507

Länder

-49

-407

-2.217

-2.380

-4.453

-4.508

-6.657

-6.842

Gemeinden

-18

-147

-806

-881

-1.628

-1.663

-2.416

-2.476

Gemeinden in NRW

               

unmittelbar

4

29

161

176

326

333

483

495

mittelbar im Rahmen des GFG

 

3

 

22

 

122

 

131

 

246

 

249

 

367

 

378

Summe:

7

51

283

307

572

582

850

873

Quelle: BMF und eigene Berechnungen.

3. Auswirkungen auf die Haushalte der Städte und Gemeinden

Die Städte und Gemeinden sind von den Auswirkungen des Altersvermögensgesetzes in zweifacher Hinsicht betroffen: Unmittelbar entfallen auf die Gemeindehaushalte Mindereinnahmen in Höhe ihres Anteils an den Gemeinschaftsteuern. Mittelbar sind die Gemeinden über den kommunalen Finanzausgleich in Höhe der länderindividuellen Verbundquote an den Steuerausfällen der Länder beteiligt.

Die unmittelbaren Steuerausfälle der Gemeinden belaufen sich auf gut 10 Mrd. DM in den Jahren 2001 bis 2008; dies sind jahresdurchschnittlich knapp 1,3 Mrd. DM. Problematisch ist die Struktur der gemeindlichen Steuerausfälle, denn zu 92 % betreffen diese den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, auf den vor allem die Gemeinden in den unteren Einwohnergrößenklassen zur Finanzierung ihrer Haushalte angewiesen sind. Auf die Gewerbesteuer entfallen 6 % und auf die Zinsabschlagsteuer 2 % der gemeindlichen Mindereinnahmen.

In den jeweiligen Rechnungsjahren sind die einzelnen gemeindlichen Steuerarten wie folgt betroffen (Tabelle 2):

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Tabelle 2: Steuerausfälle (-) der Gemeinden bundesweit (Anteil NRW Gemeinden: 20 %) bei den jeweiligen Steuerarten infolge der Maßnahmen des Altersvermögensgesetzes in den einzelnen Rechnungsjahren 2001 bis 2008 (in Mio. DM)

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2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

Gewerbesteuer

-3

-6

-39

-68

-100

-132

-132

-132

Gemeindeanteil an

der Einkommensteuer

-15

-141

-761

-801

-1.504

-1.495

-2.230

-2.272

Zinsabschlagsteuer

-

-

-6

-12

-24

-36

-54

-72

Quelle: BMF.

Der überwiegende Teil der gemeindlichen Steuerausfälle (knapp 80 %) ist auf die Einführung einer Grundzulage von 300/600 DM (Alleinstehende/Verheiratete) und die Kinderzulage von 360 DM je Kind bzw. den wahlweisen Sonderausgabenabzug zur steuerlichen Förderung der Altersvorsorge zurückzuführen.

Az.: IV-971-07

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