Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 547/2012 vom 22.10.2012

Steueraufkommen aus neuen kommunalen Steuern

In der Kleinen Anfrage 304 - Drs. 16/637 v. 25.07.2012 - ging es u. a. um Fragen zum Steueraufkommen nordrhein-westfälischer Gemeinden aus "neuen" kommunalen Steuern. Die Antwort der Landesregierung hierauf (Drs. 16/637 v. 20.08.2012) ist im StGB NRW-Internetangebot unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Mitgliederbereich > Steuern > Kommunale Aufwandsteuern > Sonstige örtliche Aufwandsteuern > Finanzstatistische Erhebungsmerkmale abrufbar. Die der Antwort beigefügte Übersicht basiert auf den Angaben aus dem bei IT.NRW geführten Informationssystem Finanzstatistik, welches derzeit das Aufkommen aus vergleichsweise neu eingeführten Steuern (Vergnügungssteuer auf sexuelle Vergnügungen, Kulturförder- bzw. Übernachtungsabgabe) nicht gesondert ausweist.

Da zu erwarten ist, dass sich das politische Interesse auch künftig auf das in den einzelnen Gemeinden bei "neuen" Steuern erzielte Aufkommen erstreckt, ist es nach Auffassung des MIK NRW wünschenswert, die finanzstatistischen Erhebungsmerkmale entsprechend zu erweitern. Das MIK NRW beabsichtigt daher, IT.NRW zu beauftragen, den Bereich 403/603 — Sonstige Gemeindesteuern - um folgende Erhebungsmerkmale zu erweitern und die Kommunen entsprechend zu informieren:

- 4035/6035 Kulturförderabgabe/Übernachtungssteuer
- 4036/6036 Steuer auf sexuelle Vergnügungen

Außerdem soll das Erhebungsmerkmal 4039/6039 - sonstige örtliche Steuern - wegfallen, da hierfür mit Blick auf die abschließende, nach den einzelnen Steuerarten differenziert erfolgende Erfassung kein Bedarf gesehen wird.

Zur Sicherstellung einer einheitlichen Zuordnung soll in den Zuordnungsvorschriften klargestellt werden, dass das Erhebungsmerkmal 4031/6031- Vergnügungssteuer - nicht die Steuer auf sexuelle Vergnügungen enthält und das Erhebungsmerkmal 4034/6034 - Zweitwohnungssteuer - auch die Zweitwohnungssteuer für Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen erfasst.

Nach Möglichkeit soll die Erfassung der örtlichen Aufwandsteuern auf dieser Grundlage erstmals in der Ergebnisrechnungsstatistik und der Finanzrechnungsstatistik für das Jahr 2012 und in der vierteljährlichen Kassenstatistik für das Haushaltsjahr 2013 erfolgen.

Az.: IV/1 933-03

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