Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 218/2000 vom 20.04.2000

Steuer-Euroglättungsgesetz vom Kabinett verabschiedet

Am 29.03.2000 hat die Bundesregierung das Gesetz zur Umrechung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge (Steuer-Euroglättungsgesetz – StEuglG) verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen die in den einzelnen Steuergesetzen und Verordnungen enthaltenen DM-Signal-Beträge auf Euro umgerechnet werden. Zur leichteren Orientierung im Rechtsverkehr und im Interesse einer verbesserten Praktikabilität sollen einzelne Euro-Signal-Beträge geglättet werden. Als Beitrag für die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz des Euro bei den Bürgern sollen Umrechnung und Glättung möglichst ohne Schlechterstellungen für die Bürger erfolgen. Insgesamt ergeben sich durch Glättungen zugunsten des Bürgers jährliche Steuerausfälle für die Gebietskörperschaften in Höhe von knapp 700 Mio. DM. Auf die Städte und Gemeinden entfallen Mindereinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von 94 Mio. DM.

Mit dem Gesetz sollen die in den einzelnen Steuergesetzen und Verordnungen enthaltenen DM-Signal-Beträge auf Euro umgerechnet und geglättet werden. Im Interesse der Akzeptanz der neuen Währung bei den Bürgern sind DM-Signal-Beträge in der Summe zugunsten des Bürgers geglättet worden. In Einzelfällen können sich geringfügige Nachteile aus einzelnen Regelungen ergeben, die sich auf jährlich maximal 18 DM belaufen.

Der Verzicht auf eine Glättung würde das Recht unpraktikabel machen, weil das Europäische Recht die centgenaue Umrechnung mit Auf- und Abrundung vorschreibt. Die so entstehenden Beträge würden zwei Stellen nach dem Komma ausweisen.

Um eine aufkommensneutrale Umstellung des DM-Tarifs bei der Lohn- und Einkommensteuer auf den Euro-Tarif ab dem Jahr 2002 zu erreichen, wird im Rahmen der parlamentarischen Beratungen angestrebt, auf die Tabellenstufen beim Tarif in 2001 zu verzichten. Dadurch würde es möglich, im Jahr 2002 den DM-Tarif exakt und aufkommensneutral auf den Euro-Tarif umzustellen. Als Folge entfielen die Lohn- und Einkommensteuertabellen in der bisherigen Form. Sofern die Bundesregierung ihr Vorhaben, auf die Tabellenstufen zu verzichten, in den parlamentarischen Beratungen durchsetzen kann, würde es im Vergleich zum vorliegenden Kabinettsentwurf des Steuer-Euroglättungsgesetzes zu erheblich geringeren Steuerausfällen kommen. Insgesamt hätten die Gebietskörperschaften durch den Verzicht auf die Tabellenstufen geringere Steuerausfälle in Höhe von 410 Mio. DM zu verzeichnen, wovon 58 Mio. DM auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer entfallen würden.

Bislang sind beim BMF noch keine Stellungnahmen eingegangen, so dass zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Anhaltspunkte über die Interessenlage der Verbände und Verlage bestehen. Völlig offen ist daher zurzeit, ob letztlich auf die Tabellenstufen in den Lohn- und Einkommensteuertabellen verzichtet wird.

Sollte der Verzicht auf die Tabellenstufen im parlamentarischen Verfahren nicht durchgesetzt werden, so ist das zu versteuernde Einkommen – analog dem bisherigen Verfahren – vor Berechnung der Einkommensteuer auf einen durch 54 (Splittingtarif: 108) teilbaren vollen Euro-Betrag abzurunden (bisher: durch 54/108 teilbarer DM-Betrag). Die Tabellenstufen sind insbesondere mit Rücksicht auf die Lohnsteuertabellen gewählt worden, damit bei unterjährigen Lohnsteuertabellen in den Stufenhöhen kein Bruchteil eines Pfennigs entsteht. Sofern auf die Tabellenstufen nicht verzichtet wird, würde dieses Verfahren im Falle der Euro-Umstellung beibehalten werden, was zu Steuerausfällen für die öffentliche Hand in Höhe von 410 Mio. DM führen würde.

Unter Berücksichtigung der Steuerausfälle bei Beibehaltung der Tabellenstufen ergeben sich für die Haushalte der Gebietskörperschaften in den Rechnungsjahren 2002 bis 2005 die nachfolgend bezifferten Auswirkungen.

Steuerausfälle der Gebietskörperschaften durch das Steuer-Euroglättungsgesetz

Gebietskörperschaften

 

Steuermindereinnahmen (-) in den Rechnungs-

jahren 2002 bis 2005 (in Mio. DM)

 

2002

2003

2004

2005

Bund

- 239

- 304

- 324

- 324

Länder

-189

- 244

- 264

- 264

Gemeinden

- 66

- 86

- 94

- 94

Insgesamt

- 494

- 634

- 682

- 682

Quelle: Angaben des BMF

Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf die erforderliche Mehrheit im Bundesrat bekommen wird. Abschließend soll der Entwurf am 20.10.2000 im Bundesrat behandelt werden.

Az.: IV-960-00/1

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