Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 415/2015 vom 25.06.2015

Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Das Umweltministerium NRW (MKULNV NRW) hatte dem Städte- und Gemeindebund NRW Anfang des Jahres 2015 die Entwürfe zur Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in NRW zur Stellungnahme zugesandt. Gemeinsam mit dem Städtetag NRW und dem Landkreistag NRW hat der Städte- und Gemeindebund NRW mit Datum vom 19.06.2015 eine Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in NRW gegenüber dem Umweltministerium NRW abgegeben.

Diese Stellungnahme kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internet StGB NRW (Mitgliederbereich) unter Rubrik Fachinfo/Service, Umwelt, Abfall, Abwasser unter dem Dateinamen „AG-Stellungnahme zur EU-WRRL“ abgerufen werden. Das Umweltministerium NRW wird die eingegangenen Stellungnahmen nunmehr auswerten. Im Anschluss hieran ist vorgesehen, die Entwürfe durch das Landeskabinett beschließen zu lassen und spätestens im November 2015 dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen (§ 2 d Abs. 1 LWG NRW). Am 22.12.2015 soll der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2021 in Kraft treten. Es wird diesseits zurzeit davon ausgegangen, dass den kommunalen Spitzenverbänden auch durch den Landtag NRW eine weitere Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben wird.

Az.: II/2 20-21 qu-ko

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