Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 380/2013 vom 27.05.2013

Stellungnahme zur EU-Konzessionsrichtlinie

Die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände haben sich gemeinsam mit dem Präsidenten des VKU in einem Schreiben vom 08.02.2013 (s. StGB NRW-Mitteilung 237/2013 vom 01.03.2013) an Bundeskanzlerin Merkel gewendet und sich für die Herausnahme der kommunalen Wasserwirtschaft aus dem Anwendungsbereich der aktuell beratenen EU-Konzessionsrichtlinie eingesetzt. Das Antwortschreiben von Bundeskanzlerin Merkel vom Mai 2013 an den Präsidenten des DStGB, Oberbürgermeister Christian Schramm, ist uns nunmehr zugegangen und wird im folgenden Wortlaut wiedergegeben:

„Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 8. Februar 2013, mit dem Sie sich gegen die Privatisierung der Wasserversorgung und für eine privilegierte Behandlung der Wasserversorgung sowie der Notfallrettung im Rahmen des Entwurfs einer EU-Konzessionsrichtlinie aussprechen.

Für die Sorge der Kommunen um den Fortbestand der bewährten Strukturen, gerade auch im Wasserbereich, habe ich großes Verständnis. Es müssen tragfähige Lösungen gefunden werden, die einerseits Transparenz und Rechtssicherheit schaffen und andererseits auch weiterhin die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser sicherstellen.

Zweck des Richtlinien-Entwurfs ist allerdings nicht die Privatisierung der Wasserversorgung. Eine entsprechende Verpflichtung ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Auch die Qualität des Wassers steht nicht im Belieben der Versorger. Diese wird vielmehr durch die Trinkwasserverordnung hoheitlich geregelt, deren Einhaltung in einem Vergabeverfahren sicherzustellen ist.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Rechtssicherheit über die transparenten und nichtdiskriminierenden Verfahren besteht, die anzuwenden sind, sofern sich Kommunen dafür entscheiden, Private mit der Wasserversorgung zu beauftragen. Die spezifischen und bewährten Strukturen der Wasserversorgung in Deutschland müssen bei der Gesamtlösung berücksichtigt werden. Die Bundesregierung hat diesen Aspekt bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene bereits eingebracht und setzt sich auch weiterhin hierfür ein.

Ich begrüße es sehr, dass die Europäische Kommission hierüber auch einen intensiven Dialog mit den Kommunen führt. Ein konstruktiver Meinungsaustausch zwischen Europäischer Kommission und der kommunalen Seite ist meines Erachtens unerlässlich, um zu einem ausgewogenen und für alle tragbaren Ergebnis zu kommen.

Hinsichtlich der Notfallrettung hat sich der zuständige Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments für eine vergaberechtliche Ausnahme im Bereich Zivilschutz einschließlich der Rettungsdienstleistungen ausgesprochen, wobei von dieser Ausnahme lediglich der Bereich der reinen Krankentransporte nicht erfasst wäre. Die Verhandlungen der nächsten Wochen werden zeigen, ob dieser differenzierende Ansatz Grundlage für einen Kompromiss im Trilog mit der Europäischen Kommission und dem Rat sein kann.

Ich bin zuversichtlich, dass im Ergebnis eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann. Die Mitunterzeichner Ihres Schreibens erhalten eine gleichlautende Antwort“.

In einem weiteren Antwortschreiben hat der Präsident des Europäischen Parlaments, Herr MdEP Martin Schulz, auf ein Schreiben des Präsidenten des Rates der Gemeinden und Regionen Europas, Deutsche Sektion, Bürgermeister Karl-Heinz Schäfer, ebenfalls zum Richtlinienentwurf über die Konzessionsvergabe Stellung bezogen. Das Antwortschreiben wird ebenfalls im Folgenden im Wortlaut wiedergegeben:

„Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 2. April 2013 zum Richtlinienentwurf über die Konzessionsvergabe sowie insbesondere für Ihr Plädoyer für eine explizite Ausnahme von öffentlichen Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, so auch der Wasserversorgung, in der entsprechenden Richtlinie.

Ich möchte betonen, dass im Europaparlament das Thema Wasser sehr ernst genommen wird. In einem Bericht über die Umsetzung der Wassergesetzgebung der EU, der am 6. Juni 2012 im Plenum verabschiedet wurde, unterstrichen wir, dass Wasser das wahrscheinlich höchste öffentliche Gut ist.

Die europäischen Bürger verdienen es, nachhaltig und zu fairen Konditionen mit diesem Gut versorgt zu werden. In der Vergangenheit haben wir in Europa jedoch mehrere Skandale gesehen, in welchen öffentliche Wasserversorgung Opfer von Korruption und Vetternwirtschaft wurde. Daher sehen wir die Notwendigkeit klare Regeln aufzustellen, um die Vergabe von Konzessionen transparenter zu machen.

Der zuständige Ausschuss (Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, IMCO) hat sich seit Januar 2012 intensiv mit einem Richtlinienentwurf der Kommission zu diesem Thema auseinandergesetzt. Nachdem der Ausschuss diesen ausführlich debattiert und auch abgeändert hat, verabschiedete er schließlich am 24. Januar 2013 seinen Bericht.

Der Bericht lehnt ausdrücklich die Idee der Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen wie etwa der Wasserversorgung durch eine Richtlinie zur Konzessionsvergabe ab. Die Versorgungshoheit bleibt bei den zuständigen Gebietskörperschaften. Diese können weiterhin frei entscheiden, wie sie ihre Versorgung gestalten. Konzessionen bilden lediglich eine mögliche Form zur Erbringung dieser Dienstleistung.

Sollten Gebietskörperschaften jedoch entscheiden eine Konzession zu vergeben, soll dies nun durch eine neue Richtlinie klar geregelt werden. Die Richtlinie definiert die grundlegenden Prinzipien Transparenz, Nichtdiskriminierung, und Gleichbehandlung, und macht deren Einhaltung bindend.

Eine Regulierung dieses Bereichs auf europäischer Ebene ist unabdingbar, um europaweit hohe Standards für gute Qualität und fairen Wettbewerb zu etablieren. Der Vorschlag der Kommission war in seiner ursprünglichen Fassung nicht perfekt. Jedoch konnten bereits viele Fehler behoben werden, und Kommissar Barnier hat auch für den weiteren Gesetzesprozess öffentlich volle Kooperation zugesichert.

Obwohl ich vom Gelingen des Unterfangens überzeugt bin, habe ich Ihr Schreiben zur weiteren Prüfung und Erinnerung an den Berichterstatter, Herrn Philippe Juvin, sowie die verantwortlichen Schattenberichterstatter weitergeleitet“.

Az.: II/3 815-00

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