Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 92/2003 vom 23.01.2003

Stellungnahme zum Steuervergünstigungsabbaugesetz

Am 15. Januar 2003 nahm der DStGB bei einer Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf des Steuervergünstigungsabbaugesetzes Stellung. In einer gemeinsamen Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände wurde die Notwendigkeit von finanzpolitischen Soforthilfemaßnahmen zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft betont. Die stärkere Belastung von Unternehmen insbesondere durch die Reduzierung von Verlustverrechnungsmöglichkeiten wurde von den Vertretern der Kommunalverbände begrüßt, von denen der Wirtschaft erwartungsgemäß kritisiert.

Die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90 haben den Entwurf eines Gesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz) in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf, der im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de abrufbar ist, enthält Änderungen des Unternehmens-, des Einkommen- und des Umsatzsteuerrechts. Nach dem Finanztableau des BMF hätte eine vollständige Umsetzung des Gesetzes deutliche Mehreinnahmen für die Gebietskörperschaften zufolge. Für die Gemeinden würden sich diese auf 584 Mio. € im Jahr 2003 ansteigend bis auf 3,5 Mrd. € im Jahr 2006 belaufen.

A) Stellungnahme der Bundesvereinigung

In der gemeinsamen Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände wird nach einer Vorbemerkung zu den einzelnen Maßnahmen im Unternehmensbereich und zu dem einkommensteuerrechtlichen Teil Stellung genommen. Im Unternehmensbereich wurde insbesondere zu der Begrenzung des Verlustabzugs, zu der Abschaffung der Vereinfachungsregelung bei der Abschreibung, zu der Schaffung neuer Dokumentationspflichten im Bereich der Verrechnungspreise, zu der Aufhebung der gewerbesteuerlichen Organschaft, zu der Auslösung der bisherigen Jubiläumsrückstellungen über drei Jahre und zu der Hinzurechnung von 25 % der Leasingraten, Mieten und Pachten (§§ 8, 7 GewStG) Stellung genommen. Für die Kommunen ist dabei insbesondere die Aufhebung der gewerbesteuerlichen Organschaft von Bedeutung, für die sich die kommunalen Spitzenverbände auch gemeinsam eingesetzt haben.

Die vollständige Stellungnahme ist im Intranet-Angebot des StGB NRW unter "Fachinformation und Service", "Fachgebiete", "Finanzen und Kommunalwirtschaft", "Gemeindefinanzreform", "Reform der Gewerbesteuer" unter dem Titel "Stellungnahme DStGB zum Steuervergünstigungsabbaugesetz" abrufbar.

B) Haltung des Bundesrates

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf im Dezember 2002 mit der Stimmenmehrheit der B-Länder abgelehnt (Drucksache 866/02). Die A-Länder hatten in der gleichen Sitzung beantragt, einzelne Änderungen am Gesetz vorzunehmen.

C) Anhörung im Finanzausschuss

In der Anhörung am 15. Januar 2003 ging es erwartungsgemäß zum Teil um Detailfragen, zum Teil aber auch um einen grundsätzlichen Schlagabtausch zwischen Regierung und Opposition. Die etwa 90 Sachverständigen und Verbandsvertreter kamen überwiegend aus einzelnen Wirtschaftsbereichen und problematisierten daher auch in erster Linie die Belastung der Wirtschaft durch die Vorschläge des Gesetzentwurfes.

Im ersten Teil der Anhörung ging es um die Frage der Unternehmensbesteuerung. Der DStGB hat zu den für die Kommunen wichtigen Fragen der gewerbesteuerlichen Organschaft und der Hinzurechnungen von Leasingraten etc. zum Gewinn auf der Grundlage der gemeinsamen Stellungnahme vorgetragen. Interessant war, dass sich Vertreter der Wissenschaft und der Deutschen Steuergewerkschaft auf entsprechende Fragen zur Abschaffung der gewerbesteuerlichen Organschaft geäußert und dafür geworben haben, dieses Thema in der Gemeindefinanzreformkommission zu behandeln.

Im zweiten, einkommensteuerrechtlichen Teil der Anhörung ging es insbesondere um die Besteuerung von privaten Veräußerungsgewinnen. Für die Städte und Gemeinden unmittelbar bedeutsam war lediglich die Änderung der Eigenheimförderung. Hier wurde seitens des DStGB deutlich gemacht, dass Überlegungen zu einer sogenannten Regionalkomponente bei der Eigenheimförderung, wie sie etwa vom Deutschen Städtetag zur Bevorzugung der Großstädte gefordert wird, eindeutig abgelehnt wird.

D) Weitere Beratung des Entwurfs

Die Ergebnisse der Anhörung werden jetzt von den Fraktionen ausgewertet. Außerdem ist durch vielfältige Presseberichte bekannt geworden, dass es noch erhebliche Veränderungen an dem Gesetzentwurf geben wird.

Das Gesetzgebungsverfahren wird im Februar mit den weiteren Lesungen im Deutschen Bundestag fortgeführt; der Bundesrat wird sich voraussichtlich in seiner Sitzung am 14. März 2003 mit dem Entwurf befassen.

Az.: IV/1 971-00

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search