Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 694/2002 vom 05.11.2002

Stellungnahme zum Landesplanungsbericht

Die Staatskanzlei hat in ihrer Funktion als Landesplanungsbehörde im November 2001 einen Landesplanungsbericht veröffentlicht. Die 79-seitige Broschüre versteht sich als Diskussionsgrundlage für die als notwendig angesehene Erneuerung der Landes- und Regionalplanung. Der Landesplanungsbericht betont zwar, daß das Land NRW die Regionalplanung als Mittelinstanz stärken will. Gleichzeitig wird aber als Ziel der Landesplanung ein "Null-Wachstum" bei der Ausweisung von Siedlungsflächen (Wohnbauflächen und Gewerbeflächen) propagiert. Der Landesplanungsbericht stellt außerdem die Einteilung des Landesgebiets in Gebiete mit unterschiedlicher Raumstruktur und die zentralörtliche Gliederung in Frage (§§ 21 und 22 Landesentwicklungsprogramm).

Während der ersten Jahreshälfte 2002 fanden mehrere Diskussionsrunden mit Verbänden und Sachverständigen statt. Nach Abschluß dieser Diskussionsveranstaltungen haben sich der Ausschuß für Städtebau, Bauwesen und Landesplanung und das Präsidium des Städte- und Gemeindebunds NRW im September und Oktober 2002 mit dem Landesplanungsbericht befaßt und eine Stellungnahme zu diesem Bericht verabschiedet.

Die Stellungnahme wird im Dezember-Heft 2002 der Verbandszeitschrift "Städte- und Gemeinderat" abgedruckt.

Die Stellungnahme hat folgende Schwerpunkte:

- Der Städte- und Gemeindebund NRW stimmt dem Grundanliegen zu, den Flächenverbrauch zu reduzieren. Ein undifferenziertes Null-Wachstum wird aber entschieden abgelehnt. Ein solches Null-Wachstum wird den regionalen Strukturen und demographischen Trends sowie der Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung nicht gerecht und würde das Landesplanungsrecht zu Lasten der ländlichen Räume verändern.

- Ein genereller Stopp der Ausweisung von Wohnbau- und Gewerbeflächen wäre insgesamt schädlich und unzulässig. Solch ein Stopp wäre nur vordergründig eine Erfüllung von ökologischen Forderungen, zugleich aber wäre er eine massive Beeinträchtigung der notwendigen nachhaltigen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung. Die Agenda 21 verlangt Nachhaltigkeit nicht nur im Bereich der Ökologie, sondern auch im Bereich der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung.

- Der Städte- und Gemeindebund hält es für notwendig, das System der zentralen Orte auch in Zukunft als Grundgerüst für die Landesplanung aufrechtzuerhalten.

- Die mit § 24 Abs. 3 Landesentwicklungsprogramm verfolgten Grundanliegen, Einzelhandelsgroßprojekte auf die zentralörtliche Gliederung auszurichten und auf städtebaulich integrierte Standorte zu lenken, muß beibehalten werden. Zu diesem Zweck ist § 24 Abs. 3 konkreter zu fassen, damit seine Regelungsabsichten auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.

Az.: II schw/g

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