Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 482/1997 vom 20.09.1997

Stellungnahme zum Entwurf eines neuen Postgesetzes (PostG)

Anläßlich der Anhörung des Bundestagsausschusses für Post und Telekommunikation zum "Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Postgesetzes (PostG)" am 24. September 1997 hat die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet. Der Gesetzentwurf hat die Zielsetzung, die staatlichen Rahmenbedingungen für die Postmärkte so zu gestalten, daß ein chancengleicher und funktionsfähiger Wettbewerb gefördert wird. Auch wenn diese Liberalisierungsbemühungen auch auf dem Gebiet des Postmarktes grundsätzlich zu begrüßen sind, darf dies aber nicht dazu führen, daß es zu Verzerrungen bei der Gewährleistung der Qualität postalischer Dienstleistungen kommt. Vielmehr muß sichergestellt werden, daß ein postalischer Universaldienst ein Angebot an Diensten von hoher Qualität umfaßt, welches allen Benutzern flächendeckend zu tragbaren Preisen zur Verfügung steht. In diesem Zusammenhang ist zu kritisieren, daß die im Gesetzentwurf enthaltene Definition der Grundversorgung nicht ausreichend ist, da die Kriterien "flächendeckend", "bestimmte Qualität" und "erschwinglicher Preis" nicht erkennen lassen, welche Postdienstleistungen tatsächlich nach Auffassung des Gesetzgebers zur Infrastruktur gerechnet werden sollen.

Strikt abgelehnt wird die Beschränkung der Grundversorgung nur auf lizenzpflichtige Postdienstleistungen. Vielmehr müssen alle diejenigen Postdienstleistungen zur Grundversorgung gezählt werden, die schon heute zu den Monopol- und Pflichtleistungen zählen, also auch die Infopost und vor allem die sog. "Schalterpakete" bis 20 kg.

Ein weiterer für die kommunale Seite sehr wichtiger Punkt ist die Frage, ob innerhalb des Universaldienstes eine Tarifeinheit im Raum gewährleistet werden kann. Nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände ist die Tarifeinheit im Raum für den Universaldienst nicht nur geboten, sondern selbstverständlich auch möglich und wirtschaftlich durchaus darstellbar. Es ist allerdings nicht sinnvoll, einheitliche Tarife auf private Postsendungen zu beschränken. Denn gerade die für ländliche Räume unverzichtbaren kleinen Gewerbe- und Handwerksbetriebe sind auf günstige Tarife angewiesen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Es wird daher gefordert, daß diese keine höheren Preise zahlen müssen als Unternehmen in Verdichtungsräumen.

Auf der Grundlage dieser Stellungnahme wird der Vertreter des DStGB in der am 24. September 1997 stattfindenden Anhörung die kommunale Seite vertreten. Bei Interesse kann die umfassende Stellungnahme bei der Geschäftsstelle angefordert werden.

Az.: III/2 760-05

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