Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 415/2011 vom 21.07.2011

Stellungnahme zum Entwurf des Klimaschutzgesetzes NRW

Das Landeskabinett hat am 21.06.2011 den Entwurf für ein Klimaschutzgesetz NRW beschlossen. Bereits im Vorfeld hatte der Städte- und Gemeindebund NRW einen Forderungskatalog für ein Klimaschutzgesetz NRW aufgestellt (Mitt. StGB NRW Juli/August 2011 Nr. 335). Mit Schreiben vom 22.06.2011 hat das Umweltministerium NRW den Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen die Gelegenheit gegeben, hierzu eine Stellungnahme abzugeben.

Die drei kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen (Landkreis NW, Städtetag NW, Städte- und Gemeindebund NRW) haben mit Datum vom 20.07.2011 eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Diese ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Intranet des StGB NRW unter Fachinfo/Service/Fachgebiete/Umwelt/Abfall/Abwasser/Klimaschutz abrufbar.

In der gemeinsamen Stellungnahme vom 20.7.2011 sind unter anderem die Anregungen der Städte und Gemeinden aus der Lenkungsgruppe für das „Netzwerk Kommunale Klimakonzepte NRW“ eingeflossen. Die Vorgänger-Landesregierung hat dieses Netzwerk für kleine Städte und Gemeinden für den Zeitraum von 2009 bis 2011 bei der Kommunal- und Abwasserberatung NRW des Städte- und Gemeindebundes NRW eingerichtet. Zurzeit werden dort 35 kreisangehörige Städte und Gemeinden bei der Aufstellung eines integrierten Klimakonzeptes betreut.

Es ist das Interesse des Städte- und Gemeindebundes NRW, dass dieses Netzwerk auch im Jahr 2012 fortgeführt und ausgebaut werden kann, damit eine Anlaufstelle zur Verfügung steht, die sich um die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gezielt und ergebnisorientiert kümmern kann (z. B. Beantragung von Fördermitteln, Ämter übergreifende Verzahnung des Klimaschutzes in der Verwaltung, Begleitung bei der Gremien- und Ratsarbeit).

In Anbetracht dessen wird eine Pflicht der Städte und Gemeinden zur Aufstellung von Klimaschutzkonzepten (§ 5 KlimaschutzG  NRW-Entwurf) als nicht zielführend  angesehen, weil hier wertvolle Zeit für die Umsetzung von Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung verloren gehen könnte. Immerhin soll der Ausstoß von Co2 in NRW nach dem Gesetzentwurf bis zum Jahr 2020  - also in 8 ½ Jahren - um mindestens 25 % gesenkt werden. Außerdem besteht die begründete Gefahr, dass das Bundesumweltministerium für NRW-Kommunen keine Förderung für Klimaschutzkonzepte mehr bewilligt, wenn eine landesgesetzliche Pflicht hierzu im künftigen Klimaschutzgesetz NRW geregelt wird. Freiwillig aufgestellten und vom Bundesumweltministerium geförderten Klimaschutzkonzepten ist deshalb eindeutig der Vorzug zu geben (vgl. S. 5ff. der Stellungnahme vom 20.7.2011). Das Land NRW sollte sich deshalb darauf konzentrieren, die Städte und Gemeinden bei der Aufstellung von Klimaschutzkonzepten zu unterstützen und die Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zu fördern und unter haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten zu erleichtern.

Das Umweltministerium wird nach derzeitigem Kenntnisstand nach Abgabe der Stellungnahmen zusätzlich eine mündliche Verbändeanhörung durchführen, in welcher die Einzelheiten des Gesetzentwurfes einer Erörterung zugeführt werden sollen. Über die weitere Entwicklung wird berichtet.

Az.: II/2 70-60 qu-qu

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