Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 551/2009 vom 21.10.2009

Stellungnahme zum 13. NRW-Rundfunkänderungsgesetz

Der Hörfunk in Deutschland und damit auch in Nordrhein-Westfalen steht vor grundlegenden strukturellen Veränderungen. Auslöser hierfür wird die Digitalisierung der terrestrischen Verbreitung von Radioprogrammen sein, die in den nächsten Jahren an die Stelle der bisherigen analogen UKW-Technik treten soll.  

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung einen Entwurf zur Novellierung des Landesmediengesetzes und des WDR-Gesetzes erarbeitet. Anfang des Jahres 2009 hat der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen einen ersten Arbeitsentwurf ins Internet eingestellt. Jeder konnte sich diesen Entwurf aus dem Netz herunterladen und hierzu Online eine Stellungnahme abgeben. Problematisch war allerdings, dass die relativ umfangreichen Änderungen nicht erläutert wurden. Ein offizielles Anhörungsverfahren wie bei einem Referentenentwurf fand nicht statt. Über diese neue Form der Beteiligung interessierter Kreise sind die kommunalen Spitzenverbände nicht gesondert informiert worden. 

Die Geschäftsstelle ist deshalb davon ausgegangen, dass die offizielle Anhörung der kommunalen Spitzenverbände anlässlich des Gesetzgebungsverfahrens im Landtag nachgeholt wird. Erst Ende August 2009 haben die kommunalen Spitzenverbände erfahren, dass bereits Mitte Juni 2009 ein Gesetzentwurf der Landesregierung über das 13. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk Köln und des Landesmediengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen — 13. Rundfunkänderungsgesetz — in den Landtag eingebracht worden ist (LT- Drs. 14/9393 — abrufbar unter www.landtag.nrw). Inhaltlich enthält der Gesetzentwurf einige auch für den kommunalen Raum relevante Änderungen, die insbesondere den Lokalfunk betreffen.  

Am 3. September 2009 hat zu dem Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung des Hauptausschusses des Landtages stattgefunden, zu der zahlreiche Vertreter eingeladen worden sind, nicht aber die kommunalen Spitzenverbände. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat daher mit Schreiben vom 1. September 2009 ihr Unverständnis über deren Nichtbeteiligung am Gesetzgebungsverfahren zum Ausdruck gebracht. Konkret haben wir darauf hingewiesen, dass wir im WDR-Rundfunkrat vertreten sind und daher auch die Möglichkeit bekommen müssen, zu den Änderungen des WDR-Gesetzes Stellung zu nehmen. Eine Betroffenheit beim Landesmediengesetz ergebe sich bereits deshalb, weil die Kommunen den Lokalfunk mittragen würden.  

Die Präsidentin des Landtags NRW hat mit Schreiben vom 15. September 2009 die Auffassung vertreten, dass die Änderungen des Landesmediengesetzes und des WDR-Gesetzes im Gesetzentwurf zum 13. Rundfunkänderungsgesetz wesentliche Belange der Gemeinden und Gemeindeverbände nicht berühren. Die Gemeinden und Gemeindeverbände würden in Bezug auf die Regelungsgegenstände nur so auftreten, wie andere Betreiber usw. auch. Den kommunalen Spitzenverbänden ist allerdings die Möglichkeit eingeräumt worden, zu dieser Thematik noch eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. 

Der Schul-, Kultur- und Sportausschuss des Städte- und Gemeindebundes NRW hat sich in seiner Sitzung am 30. September 2009 in Düsseldorf mit dem 13. Rundfunkänderungsgesetz beschäftigt und mit Unverständnis festgestellt, dass die kommunalen Spitzenverbände zur Anhörung des Hauptausschusses des Landtags am 3. September 2009 nicht eingeladen worden sind. Gleichzeitig ist die Geschäftsstelle beauftragt worden, gemeinsam mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden eine gemeinsame schriftliche Stellungnahme gegenüber dem Landtag abzugeben.“ 

Die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vom 05.10.2009 kann im Intranetangebot unter Fachinformation und Service, Fachgebiete, Schule, Kultur, Sport, Kultur, Stellungnahme zum 13. Rundfunkänderungsgesetz abgerufen werden.

Az.: IV/2 310-24

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