Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 137/2017 vom 22.02.2017

Stellungnahme zu Ausbildungsberuf kommunale Ordnungsdienste

Der Städte- und Gemeindebund NRW hat gemeinsam mit Landkreistag NRW sowie Städtetag NRW an einer Anhörung im Kommunalausschuss des Landtags zum Antrag der CDU-Landtagsfraktion „Kommunale Ordnungsdienste qualitativ durch die Einführung eines Ausbildungsberufes stärken — für mehr Sicherheit und Ordnung in unseren Städten!“ teilgenommen sowie schriftlich Stellung genommen. 

Dabei haben die kommunalen Spitzenverbände gemeinsam erklärt, dass sich die bisherige Organisation der kommunalen Ordnungsverwaltung bewährt hat. Ebenso solle das über Jahrzehnte gewachsene System der guten Zusammenarbeit zwischen Polizei und Ordnungsbehörden nicht in Frage gestellt werden. Die Einführung eines eigenständigen Ausbildungsganges nur für kommunale Ordnungsdienste wurde dagegen abgelehnt.

Vielmehr kann eine spezielle Qualifikation für den kommunalen Außenbereich dazu führen, dass Mitarbeiter kommunaler Ordnungsdienste nicht mehr flexibel in anderen Verwaltungseinheiten einsetzbar sind. Denkbar wäre vielmehr die Integration von einzelnen Ausbildungsmodulen als freiwilliger Bestandteil der Verwaltungslaufbahn.
Die gemeinsame Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände ist von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebotes unter Rubrik "Fachinfo und Service/ Fachgebiete/ Recht und Verfassung/ Ordnungsrecht" abrufbar.

Az.: 15.0.14-001/001

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