Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 487/2017 vom 25.08.2017

Statistische Erhebung des Unterrichtsausfalls im Schuljahr 2017/2018

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MBW NRW) hat durch Schulmail vom 21.08.2017 mitgeteilt, dass im neuen Schuljahr ein geändertes Verfahren zur statistischen Erhebung des erteilten und ausgefallenen Unterrichts zur Anwendung kommen wird. 

Anders als im Rahmen des bisher angewandten Stichprobenverfahren wird das Schuljahr 2017/2018 im rollierenden Verfahren in mehrere möglichst gleich lange Erhebungsabschnitte (insgesamt 19 Erhebungsabschnitte mit jeweils etwa zehn Unterrichtstagen) unterteilt. Alle Schulen der teilnehmenden Schulformen werden zufällig auf diese Erhebungsabschnitte verteilt. In die Erhebung werden alle öffentlichen Schulen der Schulformen Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Sekundarschule, Gymnasium, Förderschule Lernen, Förderschule Emotionale und soziale Entwicklung und Förderschule Sprache sowie die Schulversuche PRIMUS-Schule und Gemeinschaftsschule einbezogen.

Die Teilnahme ist verpflichtend. Die teilnehmenden Schulen machen in einer webbasierten Anwendung Angaben zum Umfang des zu erteilenden, des tatsächlich erteilten und des ersatzlos ausgefallenen Unterrichts, zu den getroffenen Vertretungsmaßnahmen sowie zu den Gründen für Vertretung und Unterrichtsausfall. Die Erhebung erfolgt dabei retrospektiv, bezieht sich also auf einen zurückliegenden Berichtszeitraum.  

Die neue Landesregierung strebt als Grundlage für die Vermeidung von Unterrichtsausfall eine größtmögliche Transparenz und Genauigkeit in der statistischen Erhebung an. Dadurch soll wertvolles Steuerungswissen sowohl auf Schulebene als auch für die Bildungsadministration generiert werden. Gleichzeitig soll der Bearbeitungsaufwand für die Schulen möglichst gering gehalten werden. Die Einführung eines neuen Datenerhebungsverfahrens soll der Umsetzung dieser Vorgaben dienen.Weitere Informationen im Internet unter https://goo.gl/GMtd5V (Schulmail vom 21.08.2017 im Volltext)

Az.: 42.22-018/001

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