Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 501/2021 vom 12.08.2021

Start des NRW-Förderprogramms progres.nrw – Klimaschutztechnik

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW (MWIDE) hat das neue Programm progres.nrw – Klimaschutztechnik vorgestellt, mit dem der Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung gesteigert werden soll.

Gefördert werden u.a. Energiespeicher in Kombination mit Photovoltaikanlagen und komplette Energiesysteme, die mit Wasserstoff arbeiten. Künftig werden auch innovative Lösungen wie Agri-PV in der Landwirtschaft und schwimmende Floating-PV-Anlagen auf Gewässern unterstützt. Auch Beratungsleistungen sind förderfähig.

Antragsberechtigte sind je nach Fördermodul Kreise, Städte und Gemeinden sowie Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Privatpersonen, freiberuflich Tätige, Unternehmen und/oder weitere Einrichtungen.

So können bei dem Fördermodul „Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher“ Städte, Gemeinde und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 350.000 Euro für Systeme aus Photovoltaik-Dachanlagen und Batteriespeichern auf kommunalen Gebäuden zur Stromerzeugung für den Eigenverbrauch erhalten.

Seit Jahresbeginn wurden im Vorgängerprogramm progres.nrw – Markteinführung mehr als 18.000 Zuwendungsbescheide mit einer Fördersumme von 30,5 Millionen Euro bewilligt. Rund 22 Millionen Euro gingen allein in die Förderung von Batteriespeichern in Kombination mit Photovoltaik, mit jeweils knapp zwei Millionen Euro förderte das Land Lüftungsanlagen und Geothermie.

Für die Fortführung unter dem neuen Titel „Klimaschutztechnik“ wurden wesentliche Förderbausteine überarbeitet. Unter anderem wird mit der neuen Richtlinie ermöglicht, komplette Energiesysteme klimafreundlich umzurüsten. Ebenfalls neu ist die übersichtliche und zielgruppengerechte Aufbereitung des Programmes in die vier Module “Erneuerbare Energien”, “Energiesysteme für klimagerechte Gebäude”, “Energiewende im Quartier” und “Modellprojekte.NRW”.

Mit dem Förderprogramm will die Landesregierung die Einführung und Verbreitung von Klimaschutztechniken beschleunigen, welche die Energiewende auf breiter technologischer Basis voranbringen. Gleichzeitig stärkt die progres-Programmfamilie branchenübergreifende und regionale Wertschöpfungsketten und sichert Arbeitsplätze in Handwerk und Bauwirtschaft in Nordrhein-Westfalen.

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw) – Programmbereich Klimaschutztechnik (Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik) -Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW vom 14. Juli 2021 ist am 30.07.2021 im Ministerialblatt (MBl. NRW 2021, Seite 493 bis 524) veröffentlicht worden.

Weitere Informationen über die einzelnen Förderbereiche und -module sowie die Fördervoraussetzungen und -leistungen finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg unter folgendem Link:

https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderinstrumente-fuer-die-energiewende

Az.: 23.1.9-002/001

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