Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 348/2011 vom 27.07.2011

Start des Bundesfreiwilligendienstes

Am 1. Juli 2011 ist der neue Bundesfreiwilligendienst (BFD) an die Stelle des Zivildienstes getreten. Im Gegensatz zum Zivildienst richtet sich der Bundesfreiwilligendienst nicht nur an junge Männer, sondern steht Männern und Frauen nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht, unabhängig von Alter und Nationalität offen. Positiv für die Kommunen ist es, dass sich im Rahmen des Freiwilligendienstes künftig neue vielfältige Einsatzmöglichkeiten in den Bereichen Kultur, Bildung, Sport, Integration sowie Zivil- und Katastrophenschutz auftun und sich daher eine große Chance der Kommunen ergibt, Freiwillige für diese Bereiche zu gewinnen. Weitere Informationen können StGB NRW-Mitgliedskommunen im Intranet des Verbandes unter Fachinformation und Service / Fachgebiete / Recht und Verfassung / Freiwilligendienst herunterladen.

Az.: I/2 023-08-4

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