Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 268/2024 vom 23.04.2024

Starke Ausbauentwicklung der Windenergie an Land

Die ersten drei Monate im Jahr 2024 waren das bislang genehmigungsstärkste Quartal in der Geschichte des bundesdeutschen Windenergieausbaus. Mehr als 2.600 Megawatt (MW) bzw. über 460 neue Windturbinen wurden bis Ende März genehmigt. Ein Plus von fast 40 Prozent gegenüber dem letztjährigen Vergleichszeitraum. Dies hat die Fachagentur Windenergie an Land am 17.04.2024 mitgeteilt.

Mit großem Vorsprung belegt Nordrhein-Westfalen mit 800 MW Platz 1. An zweiter Stelle im Ländervergleich folgt Niedersachsen mit 432 MW neu genehmigter Windenergieleistung. Dahinter rangiert Schleswig-Holstein mit 390 MW.

Auch die Zahl der Windräder, die von Januar bis März neu in Betrieb gingen, hat deutlich gegenüber dem Vorjahresvergleich zugelegt. Mit 139 Neuanlagen (717 MW) liegt das erste Quartal fast 20 Prozent über dem Inbetriebnahme-Umfang im Frühjahr 2023. Hier führt Niedersachsen mit 29 Neuanlagen die Zubau-Statistik an; knapp dahinter folgen Nordrhein-Westfalen (27 WEA), Brandenburg und Niedersachsen (je 25 WEA). Insgesamt drehten sich Ende März rund 28.700 Onshore-Windenergieanlagen mit 61,5 Gigawatt Leistung.

Die steigende Zahl an Genehmigungen für Windenergieanlagen an Land ist zu begrüßen. Trotz aller Beschleunigungsbemühungen bleiben aber häufig komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren ein Hauptproblem beim Ausbau Erneuerbarer Energien. Um die Klimaziele erreichen zu können, braucht es weiterer Beschleunigungen.

Hier setzt u.a. der aktuelle Entwurf des BMWK für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie (RED III) an. In Umsetzung der Richtlinie ist geplant, dass in ausgewiesenen Beschleunigungsgebieten die zeitaufwendigen Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und artenschutzrechtlichen Prüfungen für einzelne Bauprojekte entfallen sollen, um die Zulassungsverfahren zeitlich zu straffen. Dieses Ziel ist grundsätzlich zu unterstützen. Der aktuelle Gesetzentwurf bedarf gleichwohl aufgrund zahlreicher Einzelregelungen, gerade im Bereich des Bauplanungsrechts, einer kritischen Prüfung.

Weitere Informationen

Eine Präsentation zur Ausbau- und Genehmigungsentwicklung im ersten Quartal 2024 finden sich unter folgendem Link: www.fachagentur-windenergie.de

Az.: 28.6.9-013/001 we

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