Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 413/2008 vom 16.06.2008

Standortkonzept der Telekom

Die Deutsche Telekom erstellt derzeit ein neues Standortkonzept über die zukünftige Versorgung mit öffentlichen Fernsprechanlagen. Dabei sollen in den nächsten 3 Jahren ca. 11 000 extrem unwirtschaftliche öffentliche Telefone mit Umsätzen von weniger als 50 Euro/Monat abgebaut oder aber durch ein Basistelefon ersetzt werden. In jedem Fall sollen die bestehenden Fernsprechanlagen solange erhalten bleiben, wie ihre Funktionalität erhalten werden kann und deren weiterer Betrieb wirtschaftlich vertretbar ist.

Zurzeit laufen die Untersuchungen in den Regionen. Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene haben sich unter der Voraussetzung einverstanden erklärt, dass jeder Abbau einer bestehenden öffentlichen Fernsprechanlage ausschließlich im - schriftlich einzuholenden - Einvernehmen mit den kommunalen Verantwortungsträgern der Belegenheitsgemeinden geschehen muss. Dem hat die Telekom zugestimmt. Diese hatte sich gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden und der BNetzA vor einigen Jahren schon verpflichtet, keine öffentlichen Fernsprechanlagen ohne Einverständnis der jeweiligen Kommune und der BNetzA abzubauen.

Az.: III 460-09

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