Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 481/2017 vom 13.07.2017

Stand der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes

Das Bundesministerium der Finanzen hat kürzlich Daten zum Stand der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) zum 30.06.2017 veröffentlicht. Entgegen oftmals in den Medien verbreiteten Meldungen zeigt sich, dass diese Investitionsmittel sehr wohl auf dem Weg ihrer konkreten Nutzung vor Ort sind, trotz zahlreicher Hürden, die die Gemeinden dabei zu nehmen haben.

Nach den von den Ländern zum 30.06.2017 vorgelegten Übersichten waren fast 3,1 Mrd. Euro des Gesamtvolumens des Kommunalinvestitionsförderungsfonds mit konkreten Investitionsmaßnahmen verplant, gegenüber der Vorjahresmeldung sind das ca. 1,3 Mrd. Euro mehr. Dies waren rd. 87 % der vom Bund bereitgestellten Finanzmittel in Höhe von 3,5 Mrd. Euro. Die zum 30.06.2017 verplanten Bundesmittel (3,1 Mrd. Euro) verteilten sich auf knapp 10.600 Maßnahmen. Aufgrund der unterschiedlichen Verfahren zur Umsetzung des KInvFG in den einzelnen Ländern sind diese Zahlen allerdings nur bedingt miteinander vergleichbar.

Die bisher vorliegenden Zahlen bezüglich der vorgesehenen Maßnahmen zeigen, dass die Bundeshilfen von den finanzschwachen Kommunen nachgefragt werden und der bislang geringe Mittelabfluss nur geringe Aussagekraft in Bezug auf den Planungsstand in den Kommunen hat. Zu den Gründen, aus denen der Mittelabfluss bei Investitionsförderprogrammen zu Beginn generell eher zögerlich verläuft, gehören u. a. der erforderliche Planungsvorlauf von Investitionen, der Verwaltungsaufwand, Kapazitätsgrenzen und die Auszahlung der Mittel erst nach Rechnungsstellung.

Die Informationen sind auf der Homepage des BMF unter folgendem Link abrufbar: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Foederale_Finanzbeziehungen/Kommunalfinanzen/Kommunalinvestitionsfoerderungsfonds/Foerderung-von-Investitionen-finanzschwacher-Kommunen.html .

Az.: 41.0.1-001/002 mu

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