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StGB NRW-Mitteilung 111/2023 vom 13.02.2023

Stärkung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen: Landesregierung setzt Hausarztaktionsprogramm fort

Das Gesundheitsministerium setzt das „Hausarztaktionsprogramm“ (HAP) zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum fort. Auch zukünftig stehen rund 2,5 Millionen Euro jährlich für das Förderprogramm zur Verfügung. Förderfähig sind Gemeinden, in denen die Gefährdung der hausärztlichen Versorgung droht, sowie Gemeinden, in denen die hausärztliche Versorgung auf mittlere Sicht gefährdet ist.

Gefördert werden unter anderem die Niederlassung, Anstellung sowie Weiterbildung von Hausärztinnen und Hausärzten in kleineren Kommunen (je nach Altersstruktur der Hausärzteschaft vor Ort in Kommunen mit bis zu 25.000 bzw. 40.000 Einwohnern), in denen die hausärztliche Versorgung altersbedingt mittel- oder langfristig gefährdet ist.

Von den rund 11.200 niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten in Nordrhein-Westfalen haben mehr als ein Drittel bereits das 60. Lebensjahr überschritten. Seit der Einführung 2009 wurden mehr als 700 Maßnahmen mit einem Fördervolumen von über 20 Millionen Euro bewilligt. Damit legen wir die Grundlage dafür, dass auch in Zukunft die hausärztliche Versorgung in ländlichen Regionen gesichert ist.“
 
Ziel des Hausarztaktionsprogramms ist es, einer möglichen hausärztlichen Unterversorgung in kleineren Kommunen in Nordrhein-Westfalen frühzeitig entgegenzuwirken und dort zu unterstützen, wo die Altersstruktur der Hausärzteschaft ungünstig ist. Im Rahmen des Hausarztaktionsprogramms fördert das Ministerium die Niederlassung (bis zu 60.000 Euro), Anstellung und Weiterbildung von Hausärztinnen und Hausärzten, die Errichtung von Lehrpraxen sowie den Erwerb von Zusatzqualifikationen von nichtärztlichem Praxispersonal.
 
Förderfähig sind Gemeinden, in denen die Gefährdung der hausärztlichen Versorgung droht, sowie Gemeinden, in denen die hausärztliche Versorgung auf mittlere Sicht gefährdet ist. Festgelegt wird dies durch die Kassenärztlichen Vereinigungen nach den Vorgaben der Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte. Zudem wird ab 1. Januar 2023 in Ergänzung zur Förderung der Kassenärztlichen Vereinigungen das Qualifizierungsjahr für Internisten mit 500 Euro im Monat gefördert.

(Quelle: MAGS)

Az.: 38.0.2-001/005

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