Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 460/2008 vom 25.07.2008

Stärkung der Eigenverantwortlichkeit von Schulen

Mit dem 2. Schulrechtsänderungsgesetz vom 27. Juli 2006 hat sich das Land NRW entschieden, den Weg von einer überregulierten Schule hin zu einer Eigenverantwortlichen Schule zu gehen. Zur Stärkung dieser Eigenverantwortlichkeit ist nunmehr beabsichtigt, die Schulleiterinnen und Schulleiter mit weiteren personalrechtlichen Befugnissen und Entscheidungsspielräumen auszustatten. Dies soll konkret durch eine Übertragung von Dienstvorgesetztenfunktionen in der „Verordnung über beamtenrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des für den Schulbereich zuständigen Ministeriums“ und dem entsprechenden Runderlass für den Tarifbereich schrittweise bis 2012 geschehen.

Die verwaltungstechnische Unterstützung der Schulleiterinnen und Schulleiter wird dabei durch die jeweils dienstaufsichtlich zuständige Schulaufsicht erfolgen, die diesbezüglich künftig ein sogenanntes „Back-Office“ einrichten wird. Bereits mit dem Gesetz zur Änderung des Personalvertretungsrechts und schulischer Vorschriften“ vom 09. Oktober 2007 wurde eine grundlegende Neustrukturierung der Schulaufsicht geregelt, die zum 01. Juli 2008 in Kraft getreten ist. Nach Verlagerung der Dienstaufsicht für den Bereich der Hauptschulen und der Förderschulen ist der verwaltungsfachliche Betrieb der staatlichen Schulämter damit hinsichtlich des „Back-Office“ nur mit der Betreuung der Grundschulen tangiert.

Um die Beteiligungsrechte der Lehrerinnen und Lehrer wieder in Gleichklang zu der beabsichtigten Zuständigkeitsverlagerung auf die Ebene der Schulleitungen zu bringen, haben die Landtagsfraktionen der CDU und der FDP am 14. Mai 2008 den Entwurf des 3. Schulrechtsänderungsgesetzes in den Landtag eingebracht. Dieses Gesetz ist am 24. Juni 2008 vom Landtag NRW beschlossen (vgl. Gesetz- und Verordnungsblatt NRW 2008, S. 486) worden.

Zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land NRW besteht Einvernehmen darüber, dass die im Zusammenhang mit dem „Back-Office“ möglicherweise entstehenden Kosten derzeit nicht beziffert werden können. Gleiches gilt für entstehende Mehrkosten durch erhöhten Arbeitsaufwand der Schulsekretariate und der Unterstützungsleistungen der Schulämter.

Die kommunalen Spitzenverbände haben daher mit dem Land NRW eine Vereinbarung geschlossen, die für die Mitglieder der kommunalen Spitzenverbände empfehlenden Charakter hat. Darin wird das weitere Vorgehen zur Kostenfolgeabschätzung gemäß des Konnexitätsausführungsgesetzes in der Fassung vom 22. Juni 2004 geregelt. Konkret ist vereinbart worden, dass in der Zeit vom 01. Februar 2009 bis 31. Januar 2012 die Kosten durch eine externe Evaluation ermittelt werden sollen.

Die Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden kann im Intranetangebot des Städte- und Gemeindebundes NRW von den Mitgliedskommunen unter Fachinformation und Service/Fachgebiete/Schule, Kultur, Sport/ Schule/ Schulgesetz abgerufen werden.

Az.: IV/2 200-90/2

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