Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 693/1999 vom 05.10.1999

Städte/Gemeinden ohne Kanalanschlußbeiträge

In den Mitteilungen vom 05.08.1999 (Nr. 521, S. 256) hatte die Geschäftsstelle abgefragt, welche Mitgliedsstädte und -gemeinden keine Kanalanschlußbeiträge erheben. Hintergrund für diese Abfrage war, bei der diesjährigen Veröffentlichung der Höhe der Abwassergebühren in den Städten und Gemeinden durch das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen durch die Geschäftsstelle ergänzend zu vermerken, welche Mitgliedsstädte und -gemeinden keine Kanalanschlußbeiträge erheben. Zwischenzeitlich haben folgende Städte und Gemeinden mitgeteilt, daß sie keine Kanalanschlußbeiträge veranlagen:

Stadt Dorsten

Gemeinde Elsdorf

Stadt Hattingen

Stadt Herzogenrath

Stadt Hilchenbach

Stadt Lippstadt

Stadt Menden

Stadt Schwelm

Stadt Waltrop

Sollte eine Mitgliedsstadt, die keine Kanalanschlußbeiträge erhebt, in der vorstehenden Auflistung noch nicht enthalten sein, bitten wir um alsbaldige Mitteilung.

Az.: II/2 24-21-1

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