Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 388/2016 vom 28.04.2016
Städtebauförderung 2016
Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2016 ist nach Gegenzeichnung aller Bundesländer am 15.3.2016 in Kraft getreten. Aktuell erfolgt noch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Wesentliche inhaltliche Änderungen gegenüber der VV 2015 gibt es nicht. Zu den leicht abweichenden und „krummen“ Fördersummen des Bundes ist darauf hinzuweisen, dass mit dem Haushaltsgesetz 2016 für alle Investitionstitel eine globale Sperre i.H.v. 7 % für Verpflichtungsermächtigungen bestimmt wurde. Der Bund stellt den Ländern im Jahr 2016 Finanzhilfen von 606,775Mio. Euro (Verpflichtungsrahmen) für folgende Programme bereit:
- Soziale Stadt: 140,025 Mio. Euro
- Stadtumbau Ost: 98,017 Mio. Euro
- Stadtumbau West: 98,017 Mio. Euro
- Städtebaulicher Denkmalschutz Ost: 65,345 Mio. Euro
- Städtebaulicher Denkmalschutz West: 37,341 Mio. Euro
- Aktive Stadt- und Ortsteilzentren: 102,685 Mio. Euro
- Kleinere Städte und Gemeinden: 65,345 Mio. Euro
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Gesamt: 606,775 Mio. Euro
Für NRW werden insgesamt 107.380 Euro als Bundesfinanzhilfen zur Verfügung gestellt. Sie verteilen sich wie folgt auf nachfolgende Programme:
- Soziale Stadt: 32,230 Mio. Euro
- Stadtumbau West: 28,336 Mio. Euro
- Städtebaulicher Denkmalschutz West: 10,359 Mio. Euro
- Aktive Stadt- u. Ortszentren: 22,379 Mio. Euro
- Kleinere Städte u. Gemeinden: 14,076 Mio. Euro
Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2016 ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliedsbereich des Internetangebots des StGB NRW unter Fachinfo und Service > Fachgebiete > Bauen und Vergabe > Städtebauförderung zum Download bereitgestellt.
Az.: 20.2.1-001/002