Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 188/1997 vom 05.04.1997

Stadterneuerungsprogramm 1997

Für 1997 stehen den Gemeinden und Gemeindeverbänden nahezu 390 Mio. DM für Stadterneuerungsprojekte zur Verfügung. Davon werden aus Landesmitteln 346 Mio. DM und aus Bundesmitteln 21 Mio. DM finanziert. Zusätzlich gewähren das Innen- und Finanzministerium für Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf 20 Mio. DM Bedarfszuweisung.

Als Förderschwerpunkte und Handlungsfelder der Stadterneuerungspolitik des Landes sind zu nennen:

- Erhalt, Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze durch Maßnahmen der unmittelbaren Wirtschaftsförderung

- Maßnahmen zur Stabilisierung des sozialen Gleichgewichts, u.a. in Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf

- Maßnahmen zur Aktivierung von Bauland für den Wohnungsbau, Wohnungsmodernisierung, Planungen und Wettbewerbe

- Stärkung der Stadt als Handels-, Einkaufs- und Lebensstandort ("vitale Stadt")

- Bewahrung und Sicherung des historischen und kulturellen Erbes mit ausschließlicher Kulturnutzung oder mit weitergehender kulturnaher Nutzung.

Daneben sind für solche Aufgabenbereiche Teilprogramme vorgesehen, die Schwerpunkte der Stadtentwicklungspolitik des Landes sind und wegen des kurzfristig erforderlichen Handlungsbedarfs außerhalb des Hauptprogramms und seiner Antragsfristen Flexibilität in der Beantragung und Bewilligung gewährleisten.

Diese Teilprogramme sind:

  • Wohnungsbezogene Maßnahmen (zusätzlich zum Hauptprogramm) 30 Mio. DM
  • Städtebauliche Planungen einschl. Militärbrachen 9 Mio. DM
  • Stadtlogistik, Stadtmarketing, Fahrradstationen 15 Mio. DM
  • Kindertageseinrichtungen 10 Mio. DM
  • Kombinationsmaßnahmen Stadterneuerung mit Arbeits-
    beschaffungsmaßnahmen (zusätzlich zum Hauptprogramm) 20 Mio. DM
  • Sofortmaßnahmen, akuter Handlungsbedarf 20 Mio. DM

Neue Akzente sind wie folgt vorhanden:

1. Im Stadterneuerungsprogramm 1997 werden sich nunmehr die vom Kabinett der Landesregierung am 24.9.1996 beschlossenen Grundsätze für die Förderung gewerblicher Bauflächen, welche erstmals im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms 1996 in der zweiten Bereitstellung "Gewerbeflächen" zugrunde gelegt worden waren (vgl. Mitt.NWStGB vom 20.6.1996, lfd.Nr. 291), erstmals niederschlagen.

2. Das Stadterneuerungsprogramm 1997 setzt gezielt auf die Integration von Stadtentwicklung, Kultur und Sport. Rd. 20 Projekte mit einem Fördervolumen von 45 Mio. DM besitzen einen derartigen Integrationscharakter in der Kombination von Stadtentwicklung, Arbeitsbeschaffung, Qualifizierung, kulturellen Aktivitäten und sportlicher Betätigung. Zu nennen sind hier die Umnutzungen der Zeche Zollverein XII in Essen, das Stadtbad in Altenessen, das alte Telegrafenamt in Siegen, der weitere Ausbau des Archäologischen Parkes in Xanten sowie das Creativzentrum und die Umnutzung des Straßenbahndepots in Dortmund.

Die Bezirksregierungen haben für das Programm 1997 noch zahlreiche "alte" Sanierungsmaßnahmen zur Förderung angemeldet, die nach dem Ergebnis der Programmbesprechungen zügig abgeschlossen werden müssen. Für diese Maßnahmen sind überwiegend keine Förderungen mehr vorgesehen worden.

Wie in den Vorjahren ist den Gemeinden zu empfehlen, ihre Förderanträge unmittelbar nach Verkündung des Programms zu aktualisieren und der Bezirksregierung bewilligungsreif bis zum 1. Juni 1997 vorzulegen. In Anbetracht knapper werdender Mittel kann im Gegensatz zu früheren Stadterneuerungsprogrammen auf eine vorgesehene Bewilligung dann nicht mehr vertraut werden, wenn zum Ausschlußtermin keine oder unzureichende Unterlagen vorliegen.

Az.: III/3 622 - 35/2

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