Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 149/1996 vom 05.04.1996

Stadt Lennestadt: Neue Verwaltungs- und Finanzorganisation

"Junge Stadt auf neuen Wegen" - unter diesem Motto betreibt die nordrhein-westfälische Stadt Lennestadt (GK 5, 28.000 EW) die Umstrukturierung der Verwaltung von einer Behörde zum Dienstleistungsunternehmen.

Die Reform erfolgt ganzheitlich. Im ersten Schritt wurden 1995 aus 10 Ämtern folgende 4 Fachbereiche gebildet:

- FB I Organisation und Finanzen

- FB II Sicherheit, Soziales und Schulen

- FB III Planen und Bauen

- FB IV Stadtwerke und Tiefbau

Die Politik zog mit und bildete entsprechend diesen Zuständigkeiten lediglich noch vier Fachausschüsse. Ergänzend wurden die Öffnungszeiten im Rathaus erweitert, die Finanzzuständigkeiten in die Fachbereiche hinein vergrößert sowie die Arbeitsschwankungen angepaßt. Diesen ersten Schritten voraus ging sowohl eine Mitarbeiterbefragung als auch eine Kundenbefragung, deren Ergebnisse in die Bearbeitung einflossen.

Neben dem Haushaltsplan herkömmlicher Prägung wurde 1996 erstmals ein Haushaltsbuch erstellt. Einnahmen und Ausgaben werden darin zwar noch zentral bereitgestellt, sind aber bereits nach Produkten gegliedert und den vier Fachbereichen zur weitgehend selbständigen Bewirtschaftung zugewiesen. Die politischen Gremien haben die Finanzausstattung der Stadt anhand des Haushaltsbuches beschlossen. Im laufenden Jahr werden die Produkte um Grund- und Leistungsdaten erweitert. Innerbetrieblich sind Leitlinien für die budgetorientierte Haushaltsführung erarbeitet worden. Die Arbeitsteilung und die Verantwortungsabgrenzung zwischen Rat und Verwaltung soll durch strategische Zielvereinbarung (Kontraktmanagement) und ergebnisbezogene Kontrolle (Berichtswesen) gesteuert werden.

Einzelheiten der vorstehend erwähnten Entwicklungsschwerpunkte sind dem Haushaltsbuch 1996 zu entnehmen. Das Buch kann zum Preis von DM 45,- (einschließlich Porto und Versand) bei der Stadt Lennestadt, Postfach 12 63, 57342 Lennestadt oder über Fax (Fax-Nr.: 02723/608-119 angefordert werden. Ansprechpartner für Grundsatzfragen ist Herr Köster (Tel.: 02723/608-100).

Az.: I 030-00

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