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StGB NRW-Mitteilung 590/2008 vom 18.09.2008

Staatskanzlei NRW zur Künstlersozialversicherung


Für den Erhalt der Künstlersozialversicherung hat sich der nordrhein-westfälische Staatssekretär Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff ausgesprochen. Die Künstlersozialversicherung sei eine kulturpolitische Errungenschaft, die der Lebens- und Einkommensrealität von Künstlern und Publizisten Rechnung trage. Das Künstlersozialversicherungsgesetz sorge dafür, dass es für selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung gebe wie für Arbeitnehmer, weil die schöpferische Tätigkeit von Künstlern und Publizisten für die Gesellschaft wichtig sei.

Etwa 150.000 Künstlerinnen und Künstler seien in der Künstlersozialversicherung, etwa die Hälfte seien Bildende Künstler, dann Schauspieler, Musiker oder Journalisten. In Nordrhein-Westfalen würden ca. 35.000 Künstlerinnen und Künstler leben und arbeiten.

Die überwiegende Zahl der Künstlerinnen und Künstler und Publizisten würden als Selbständige arbeiten und verfügen im Durchschnitt über ein sehr geringes Jahreseinkommen zwischen 10.000 und 12.000 Euro im Jahr. In den Kunstsparten würden nur wenige Künstlerinnen und Künstler und Publizisten dauerhaft Einkommen erzielen, die eine eigene Absicherung ermöglichten. Besonders Altersarmut sei daher ein großes Problem.

Az.: IV/2 823

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