Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 431/2012 vom 17.07.2012

Staatliche Förderung für die private Pflegevorsorge

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 06.06.2012 eine staatliche Förderung für eine private Pflegezusatzversicherung beschlossen. Mit dem Beschluss werden die Grundlagen dafür geschaffen, dass die Finanzierung der Pflege in Deutschland um eine private Pflege-Vorsorgeförderung ergänzt und damit auf eine breitere Basis gestellt werden kann.

Damit möglichst viele Menschen von der Förderung profitieren können, ist vorgesehen, dass unabhängig vom persönlichen Einkommen Versicherte der gesetzlichen Pflegeversicherung künftig eine Zulage in Höhe von 60 Euro jährlich zu ihrer Versicherungsprämie erhalten, wenn sie eine freiwillige, private Pflege-Zusatzversicherung abschließen, wobei die untere Grenze durch den monatlichen Mindestbeitrag von 10 Euro vorgegeben ist und die obere Grenze maximal die doppelte Leistung der sozialen Pflegeversicherung umfassen darf. Nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sei dies ein Schritt in die richtige Richtung. Eine nachhaltige Reform der Pflegeversicherung ist jedoch unabdingbar, um die steigenden Fallzahlen und die ansteigenden Kosten im Bereich der Hilfen zur Pflege abzufedern.

Die Leistung ist ein Pflegemonatsgeld in Abhängigkeit von der Pflegestufe. Der Umfang des Versicherungsschutzes kann individuell bestimmt werden. Die untere Grenze ist durch den monatlichen Mindestbeitrag in der Höhe von 10 Euro und die obere Grenze dadurch definiert, dass maximal das Volumen der sozialen Pflegeversicherung noch einmal privat versichert werden kann.

Den Versicherern ist es nicht gestattet, Antragsteller aufgrund gesundheitlicher Risiken abzulehnen. Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge dürfen ebenfalls nicht vereinbart werden. Die Verwaltungs- und Abschlusskosten sollen begrenzt werden. Die Prämienhöhe hängt insbesondere vom Eintrittsalter ab. Der Mindestbeitrag beträgt 120 Euro jährlich.

Die vom Bundeskabinett beschlossenen Formulierungshilfen einer privaten Pflege-Vorsorgeförderung werden nun den Fraktionen der Koalition zugeleitet und in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeneuausrichtungsgesetz eingebracht. Die Regelungen sollen am 1. Januar 2013 in Kraft treten. (Quelle: DStGB Aktuell v. 08.06.2012)

Az.: III/2 810-11

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