Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 401/2001 vom 05.07.2001

Staatliche Förderung der Altersversorgung im öffentlichen Dienst

Die Rentenreform ist vom Gesetzgeber verabschiedet. Sie beinhaltet eine langfristige Kürzung des Rentenniveaus für Arbeitnehmer. Ausgeglichen wird dies durch die Einführung einer staatlich geförderten Eigenvorsorge. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sind hiervon bisher nicht betroffen. Die Rentenkürzung wird derzeit noch über die Zusatzversorgung ausgeglichen. Das schließt eine staatliche Förderung der Eigenvorsorge im Normalfall aus.

Profitieren können allerdings Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, deren berufstätiger Ehepartner einen Anspruch auf die neuen staatlichen Zuschüsse hat: Gefördert werden in diesen Fällen beide Ehepartner, wenn sie entsprechend zertifizierte Verträge abschließen.

Gegenwärtig gibt es noch keine zertifizierten und damit anerkannt staatlich geförderten Vorsorgeprodukte. Allgemein lautet deshalb die Empfehlung, mit Vertragsabschlüssen noch zu warten.

Diese Empfehlung bezieht sich nur auf die sog. neue Rente. Sie ist nur einer von mehreren Bausteinen der Altersversorgung. Auch ohne staatliche Förderung stellt sich für jeden die Frage einer angemessenen Altersvorsorge. Hier stellt GVV-Privat anerkannt günstige Produkte für die Beamten und Angestellten in der Kommunalverwaltung bereit.

Informationen und eine individuelle Beratung sind unter 0221/4893-893 zu erhalten.

Az.: HGF

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