Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 215/2011 vom 21.04.2011

Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Bundesinitiative gestartet, um Kinder mit hohem Sprachförderbedarf zu erreichen. In Nordrhein-Westfalen können über den gesamten Projektzeitraum bis Ende 2014 bis zu 880 Einrichtungen gefördert werden. In einer ersten Förderwelle, die zum März und April 2011 startet, erhalten die ersten 660 Einrichtungen in NRW eine Förderung.

Um im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens berücksichtigt werden zu können, mussten die Einrichtungen folgende Kriterien des Bundes erfüllen:

  • mindestens 40 öffentlich geförderte Plätze von Kindern bis zum Schuleintritt
  • jede Einrichtung muss Kinder unter drei Jahren betreuen.

Insgesamt 1.300 Einrichtungen und Verbünde haben sich aus NRW für eine Förderung beworben und erfüllen die Kriterien des Bundes und des Landes. Die Landesregierung hat entschieden, dem Bund neben den o.g. Bundeskriterien insbesondere die Kindertageseinrich­tungen für eine Förderung vorzuschlagen, die eine besonders hohe Quote von Kindern haben, in deren Familien nicht vorrangig deutsch gesprochen wird. Die Liste der geförderten Kindertageseinrichtungen und Verbünde, die regelmäßig aktualisiert wird, ist bei der Internetseite www.fruehe-chancen.de einzusehen.

Az.: III 716

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