Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 379/2002 vom 05.07.2002

Sprachförderung im Elementarbereich

Die Geschäftsstelle hatte zuletzt in den Mitteilungen vom 05.02.2001 (lfd. Nr. 91/2001) über die Förderung des Landes von Kindern aus Migrantenfamilien in deutsch berichtet. Die Zuständigkeit für diese Förderung lag beim Schulministerium NRW. Nunmehr hat das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen der Geschäftsstelle die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Angebote zuur Sprachförderung im Elementarbereich zugeleitet, bei dem nunmehr die Federführung für den gemeinsamen Runderlaß mit dem Schulministerium NRW liegt. Der Erlaß ersetzt die Richtlinien über Zuwendungen für Sprachkurse an Schulen zur Förderung von Kindern aus Migrantenfamilien in Deutsch.

Die Richtlinien sollen den Erwerb der deutschen Sprache bei Kindern im Vorschulalter fördern. Vordringlich gefördert werden Angebote für Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung, so daß die Kinder in die Lage versetzt werden, dem anschließenden Schulunterricht zu folgen.

Mit 2.045 Euro werden gezielte Angebote zur Sprachförderung in Tageseinrichtungen für Kinder, vorrangig mit hohem Anteil (über 50 %) an Kindern mit Sprachförderbedarf gefördert. Angebote in Tageseinrichtungen für Kinder oder an Grundschulen für Kinder, die ein halbes Jahr vor der Einschulung einer ergänzenden Förderung des Spracherwerbs bedürfen, unabhängig davon, ob sie eine Tageseinrichtung für Kinder besuchen, werden mit 1.534 Euro gefördert. Ferner werden Angebote zur Sprachförderung für Kinder, die keine Tageseinrichtung für Kinder besuchen, mit 3.068 Euro gefördert.

Die Zuwendung ist für Personalausgaben einzusetzen, die bei der Durchführung der Angebote anfallen. Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe, für Angebote an Grundschulen die Gemeinden/Gemeindeverbände. Je nach Art des Angebotes müssen an dem Kurs mindestens zwischen 5 und 10 Kinder teilnehmen. Vorgesehen ist je nach Angebot auch eine Mindeststundenzahl.

Der Volltext der Richtlinien kann im Intranetangebot des Städte- und Gemeindebundes unter Fachinformationen und Service/Schule, Kultur, Sport/Schule/Sprachförderung im Elementarbereich abgerufen werden, auf das die hauptamtlichen Verwaltungen zugreifen können. Darüber hinaus stehen die Richtlinien auch im Internet unter www.tageseinrichtungen.nrw.de zur Verfügung.

Az.: IV/2-211-31

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