Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 422/1998 vom 05.08.1998

Sportstättenbenutzungsentgelte Umfrage des Landessportbundes

Der Landessportbund hat im Rahmen einer Umfrage bei 339 Stadtsportbünden und Stadt- bzw. Gemeindesportverbänden um Auskünfte über die Erhebung von Sportstättenbenutzungsgebühren und Energiekostenbeiträgen gebeten. Die Auswertung der 203 vorliegenden Antworten ergab folgendes: 84 % (171) der Kommunen erheben keinerlei Gebühren. Insbesondere in den Regierungsbezirken Münster und Detmold wird offensichtlich weitgehend auf die Erhebung von Gebühren verzichtet. Ein gewisses Gefälle ergibt sich auch bei der Betrachtung der Ergebnisse zwischen den kreisfreien Städten und dem kreisangehörigen Raum. 40 % der kreisfreien Städte erheben Sportstättenbenutzungsentgelte; bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sind es lediglich 13 % (23 von 180). Von denjenigen Städten und Gemeinden, die als "beitragsfrei" eingestuft wurden, stellen 12 Städte und Gemeinden den Sportvereinen beispielsweise die Energiekosten für Flutlichtanlagen oder die Benutzung von Tribüne in Sporthallen in Rechnung.

(Quelle: Rundbrief des Landessportbundes für die Stadt- und Kreissportbünde 2/98)

Az.: IV/2-381-14

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