Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 253/1999 vom 20.04.1999

Sportstätten als Betrieb gewerblicher Art

Die Stadt Schwerte prüft derzeit die Möglichkeit, die Sportstätten, welche seitens der Stadt an die Sportvereine gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden, als Betrieb gewerblicher Art im Sinne des Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuerrechts auszugestalten. Falls in einer Mitgliedskommune des NWStGB insoweit konkrete Erfahrungswerte vorliegen, wird gebeten, sich unmittelbar mit der Stadt Schwerte, Frau Hamann, (Tel.: 02304/104637) in Verbindung zu setzen.

Az.: IV/1-921-10/0

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