Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 159/2014 vom 17.02.2014

Spitzengespräch zu Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die Landesregierung hat zwei Studien zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf erstellen lassen. Die erste Studie wurde vom Forschungszentrum Familienbewusste Personalpolitik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (FFP) durchgeführt. Sie geht der Frage nach den Wünschen und Vorstellungen von nordrhein-westfälischen Vätern zum Thema Vereinbarkeit nach. Die zweite Studie von der Prognos AG beschäftigt sich mit der Inanspruchnahme von Elternzeit durch Väter in Nordrhein-Westfalen. Eines der wichtigsten Ergebnisse der FFP-Studie ist, dass lediglich 17 Prozent der Männer ihre Arbeitszeit reduzieren wollen. Aber selbst diese tun es nicht, weil sie es vor allem wegen des hohen Arbeitsaufkommens für nicht machbar halten. 

Zu ganz ähnlichen Ergebnissen kommt die Prognos-Studie zur Inanspruchnahme des Elterngeldes von Vätern in Nordrhein-Westfalen. Nur jeder fünfte junge Vater nimmt in NRW eine Auszeit für sein Kind. Dabei beziehen nordrhein-westfälische Väter ein durchaus hohes Elterngeld. Sie erhalten durchschnittlich 1.113 Euro pro Monat und liegen damit sogar ein wenig über dem Bundesdurchschnitt. 

Familienministerin Ute Schäfer will nun nordrhein-westfälische Unternehmen, Kommunen, Verbände und Organisationen zu einem Familiengipfel nach Düsseldorf einladen, um mit ihnen die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen zu diskutieren. In einer Presseerklärung machte sie deutlich, dass die „Vereinbarkeitsfrage“ dauerhaft nicht allein mit der Bereitstellung von Betreuungsplätzen und anderen Familienleistungen gelöst werden könne. Vielmehr müssten auch andere, familienfreundlichere Arbeitsbedingungen geschaffen werden — und zwar für Mütter und Väter. Man benötige einen ähnlichen Schub wie beim Ausbau der Betreuungsplätze für unter 3-jährige. Gute Vereinbarungskonzepte seien z.B. flexible Arbeitszeitmodelle, vollzeitnahe Teilzeit und Homeoffice.  

Az.: III/ 780

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