Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 423/2006 vom 29.05.2006

Spieleinsatzsteuergesetz gescheitert

Der Bundesrat hatte aufgrund eines EuGH-Urteils zur Umsatzsteuerbefreiung von Spielautomaten in öffentlichen Spielbanken einen Gesetzesvorschlag zur Besteuerung des Spieleinsatzes gemacht. Dieser stand zum einen der vom Bundestag vorgeschlagenen Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht auch auf Spielautomaten in öffentlichen Spielbanken konträr gegenüber. Zum anderen bestand aus kommunaler Sicht die Befürchtung einer Doppelbesteuerung und damit einhergehend der Verlust kommunaler Einnahmen bei den kommunalen Vergnügungssteuern.

Der DStGB hatte frühzeitig eine Stellungnahme an den Finanzausschuss des Bundesrates gesandt, um darin die Bedenken aus kommunaler Sicht darzulegen. Nicht zuletzt wegen der kommunalen Bedenken ist es nun zu einem Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat gekommen. Dieser Kompromiss sieht eine Ausweitung der Umsatzbesteuerung auch auf die öffentlichen Spielbanken und eine Ausgleichzahlung an die Länder von angeblich ca. 60 Mio. € vor. Die Ausgleichszahlungen haben den Hintergrund, dass aufgrund der nun vorzunehmenden Umsatzbesteuerung von Spielgeräten in öffentlichen Spielbanken es aber zu keiner Mehrbelastung derselbigen kommen sollte und somit die allein den Ländern zufließende Spielbankabgabe gekürzt werden muss. Informationen über den Vollzug des Ausgleichs liegen bislang nicht vor.

Die Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht und damit die Umsetzung der Vorschläge des Bundestags ist im Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltung vom 26.04.2006 geregelt, welches am 05.05.2006 im Bundesgesetzblatt Teil I verkündet worden ist.

Az.: IV/1 933-00

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