Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 456/2003 vom 13.05.2003

Sperrungsverfügung wirkungslos

Auch wenn mehrere Gerichte die Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf gegenüber mehreren Providern, den Zugang zu bestimmten Internetseiten, etwa www.rotten.com, zu verhindern, gebilligt haben (vgl. StGB NRW-Mitteilung 207/2003), so ist die praktische Umsetzung dieser Anweisung alles andere als unproblematisch.
 
Verschiedene wissenschaftliche Beiträge zu dieser Fragestellung hatten aufgezeigt, wo die Schwächen liegen. Eine einfache Beschreibung, wie man die vornehmlich gewählte Sperrtechnik (absichtlich falsche Einträge für die URL in den Domain-Name-Servern der Provider) leicht umgehen kann, stellt der Chaos-Computer-Club unter www.ccc.de/censorship/dns-howto/index.html  zur Verfügung. Das Pikante ist, dass eine Umgehung auch mit einem Domain-Name-Server des Landes bis vor kurzem noch möglich war.

Az.: G/3 805-03

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