Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 313/2002 vom 05.06.2002

SPD-Landtags-Fraktion zum Ganztagsbetrieb von Grundschulen

In den Mitteilungen Ausgabe Mai 2002 (lfd. Nr. 244/2002) hatte die Geschäftsstelle über das Vorhaben der SPD-Fraktion NRW berichtet, bis zum Schuljahr 2007 in Nordrhein-Westfalen zwei von drei Grundschulen als Ganztagsgrundschulen zu organisieren.

In einer Presseerklärung vom 7. Mai 2002 hat die SPD-Fraktion ferner mitgeteilt, daß mit der Einführung der flächendeckenden Ganztagsgrundschule ab dem Schuljahr 2003/04 begonnen wird. Ab dann sollten mindestens 500 Grundschulen ein Ganztagsangebot bereithalten. Die Arbeitskreise der Fraktion würden einen entsprechenden Antrag vorbereiten, mit dem der Landtag erste Konsequenzen aus der PISA-Studie beschließen soll. Voraussetzung für den Ausbau der Ganztagsgrundschulen sei allerdings die vom Bundeskanzler zugesagte finanzielle Unterstützung des Bundes. Bis 2007 will der Bund 4 Mrd. Euro für die Ganztagsbetreuung bereitstellen.

Das Land soll nach Mitteilung der SPD-Fraktion NRW nur den Rahmen vorgeben, in dem die Kommunen entsprechend ihrem Bedarf und den sozialräumlichen Bedingungen ein qualitativ gutes Angebot entwickeln. Den einzelnen Kommune soll es überlassen bleiben, in welcher Struktur sie ihr Ganztagsangebot organisiert. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, das bislang weder Gespräche mit dem Land noch mit der SPD-Fraktion NRW zu der Thematik stattgefunden haben.

Die CDU-Landtagsfraktion NRW hat die Ankündigung der SPD zu Ganztagsgrundschulen mit Presseerklärung vom 7. Mai 2002 als unrealistisch qualifiziert.

Az.: IV/2-211-13

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