Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 499/2003 vom 18.06.2003

SPD-Bundestagsfraktion zur Gemeindefinanzreform

Im Folgenden geben wir Ihnen ein 10-Punkte-Papier der SPD-Bundestagsfraktion zu der Gemeindefinanzreform zur Kenntnis. Es kommt in einigen Punkten StGB-NRW-Positionen zur Kommunalsteuerreform entgegen, sieht bei einem aus Bundesmitteln finanzierten „Arbeitslosengeld II“ eine kommunale Entlastung „in Höhe mehrerer Milliarden Euro“, lehnt ein „kurzatmiges Sofortprogramm“ ab und bekräftigt statt dessen den von Bundeskanzler Schröder angekündigten Termin 1. Januar 2004 für das Inkrafttreten der Reform. Im Einzelnen heißt es in der SPD-Fraktions-Pressemitteilung des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Joachim Poß und des Sprechers der Arbeitsgruppe Finanzpolitische Fragen der Gemeindefinanzreform, Horst Schild, vom 4. Juni 2003:

„Mit den gestern beschlossenen Eckpunkten zur Gemeindefinanzreform hat die Fraktion ihre Position zu diesem wichtigen Vorhaben unterstrichen und zugleich die Aussagen der Regierungserklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder zu diesem Thema sowie die Beschlüsse des SPD- Bundesparteitags vom vergangenen Sonntag bekräftigt.

Die Eckpunkte lauten im Einzelnen:

1. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen ihre Tätigkeit kurzfristig zum Abschluss bringen will. Sie stellt bereits heute fest, dass im Zusammenwirken aller an der Kommissionsarbeit Beteiligten wertvolle fachliche Voraussetzungen für die geplante Reform geschaffen worden sind.

2. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die kommunale Finanzkrise nur durch eine zügige, strukturell wirksame, sowohl die Einnahme- wie auch die Ausgabenseite der Gemeindehaushalte umfassende Gemeindefinanzreform erfolgreich zu bekämpfen ist. Diese Reform muss Teil einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller staatlichen Ebenen sein, für solide finanzielle Grundlagen zur Überwindung der Wachstumsschwäche zu sorgen.

3. Wir begrüßen ausdrücklich die in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 14. März bekräftigte Ankündigung, am 1. Januar 2004 als Termin für das Inkrafttreten der Reform festzuhalten und einen entsprechenden Gesetzentwurf zur rechtzeitigen Beratung in den Deutschen Bundestag einzubringen. Die Einhaltung dieses Zeitziels ist auch im Hinblick auf die gesamtwirtschaftlich dringend erforderliche Stärkung der kommunalen Investitionen unverzichtbar.

4. Ein kurzatmiges Sofortprogramm, wie es die Union anstelle einer termingerechten Reform vorschlägt, ist keine vertretbare Alternative. Den Kommunen würde dadurch erneut – wie zuvor schon bei der Blockade der möglichen Mehreinnahmen von insgesamt rund sechs Milliarden Euro aus dem Steuervergünstigungsabbaugesetz durch den Bundesrat – die gebotene nachhaltige Verbesserung ihrer Finanzsituation verwehrt. Jede weitere Verzögerung der Reform trägt lediglich zu einer Verschärfung der strukturellen Probleme der Städte und Gemeinden bei. Eine größere Einnahmestetigkeit und Planbarkeit der Leistungs- und Investitionstätigkeit der Kommunen lässt sich durch ein solches Programm nicht herstellen.

5. Im Zentrum des künftigen Kommunalsteuersystems soll eine modernisierte Gewerbesteuer stehen. Die Gewerbesteuer ist als wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle mit lokalem Hebesatzrecht als Interessenband zwischen den Kommunen und den örtlichen Unternehmen ohne Alternative. Ein Verzicht auf die Gewerbesteuer würde das kommunale Ansiedlungsinteresse in seinem Kern zerstören und zu einer einseitigen Verschiebung der kommunalen Finanzierungslasten auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führen.

6. Der Kreis der Steuerpflichtigen soll um die Freiberufler erweitert werden. Dies dient gleichzeitig der Aufkommensstetigkeit, da eine Gruppe mit vergleichsweise weniger konjunkturreagiblen Einkünften in die Steuerbasis einbezogen wird, der Entlastung der bisherigen Steuerzahler vor allem aus dem gewerblichen Mittelstand, da die Gesamtlast auf mehr Schultern verteilt wird, und schließlich der Vereinfachung, weil im Einzelfall schwierige Abgrenzungsfragen entfallen. Die pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld wird auch für diese Steuerpflichtigen möglich sein.

7. Der schon bisher in der Gewerbesteuer verfolgte Ansatz der Finanzierungsneutralität ist unter Berücksichtigung veränderter Finanzierungsformen und –strukturen weiterzuführen. Der Einsatz von Eigenkapital darf künftig nicht gegenüber den verschiedenen Formen der Fremdfinanzierung steuerlich diskriminiert werden. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine mittelständische Betriebe durch die Neuerungen nicht zusätzlich belastet werden.

8. Auf der Ausgabenseite werden die kommunalen Haushalte durch die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe für erwerbsfähige Leistungsbezieher und ihre Familien im Rahmen des neuen, aus Bundesmitteln finanzierten "Arbeitslosengelds II" in Höhe mehrerer Milliarden Euro entlastet.

9. Gleichzeitig ist zu gewährleisten, dass die Kommunen die von ihnen diesem Personenkreis bisher - über die reine Transferzahlung hinaus - gewährten Leistungs- und Betreuungsangebote ungeschmälert in die von der Bundesanstalt für Arbeit zu tragenden Job-Center einbringen. Dort werden künftig allen Arbeitsuchenden Angebote und Leistungen aus einer Hand bereitgestellt. Hierdurch werden die Vermittlungs- und Betreuungsangebote für die Leistungsbezieher deutlich intensiviert und verbessert. Schnellere Vermittlungserfolge und höhere Effizienz kommen gleichzeitig aber auch den Leistungsträgern zugute. Kommunen in strukturschwachen Regionen sind zusätzlich dabei zu unterstützen, Langzeitarbeitslosen und älteren Arbeitslosen konkrete und gesellschaftlich sinnvolle Arbeitsangebote zu unterbreiten.

10. Eine entlang diesen Eckpunkten formulierte Gemeindefinanzreform ist – über 30 Jahre nach der letzten umfassenden Neuordnung der Kommunalfinanzen - geeignet, allen Städten und Gemeinden in Deutschland wieder eine tragfähige finanzielle Perspektive zu geben. Diesem Ziel dienen auch die im Vorlauf der geplanten Reform bereits in Kraft getretenen kurzfristigen Hilfen des Bundes für die Kommunen in Gestalt der Entlastung vom Beitrag zum Flutopfersolidaritätsfonds in Höhe von über 800 Millionen Euro im laufenden Jahr und der bei der KfW aufgelegten Programme zur Förderung kommunaler Investitionen und zur Stärkung des Wohnungsbaus (Programmvolumen insgesamt 15 Milliarden Euro). Beide Programme haben von Beginn an eine reges Interesse gefunden, das zu berechtigten Hoffnungen auf eine Kräftigung der Investitionstätigkeit in diesen Bereichen Anlass gibt.“

Az.: IV/1 900-01/2

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