Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 357/2011 vom 03.08.2011

Sparkassen zur Umsetzung von Basel III

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) hat das durch die EU-Kommission vorgelegte Regulierungspaket zur Umsetzung von Basel III kritisiert. Der Verband wehrt sich dagegen, dass damit alle Kreditinstitute „über einen Kamm geschoren“ werden, unabhängig davon, welche Risiken ihr Geschäftsmodell hat und welchen Beitrag zur Stabilität des Finanzsystems sie leisten.

Die pauschale Anhebung der Eigenkapitalanforderungen für alle Institute in der EU und deren Geschäfte sei der falsche Weg, um die notwendigen Lehren aus der Finanzkrise zu ziehen, betonte der DSGV in einer Pressemitteilung. Dadurch würden ohnehin bereits überregulierte Bereiche wie z.B. das klassische Kreditgeschäft gegenüber den risikoreicheren Handels- und Kapitalmarktaktivitäten weiter benachteiligt. Dabei seien es gerade hochriskante Kapitalmarkttransaktionen einzelner, meist grenzüberschreitend agierender Banken und Nicht-Banken - oft ohne Bezug zur Realwirtschaft - gewesen, die das Finanzsystem an den Rand des Abgrunds gebracht hätten.

Es werde an den falschen Stellschrauben gedreht, so der DSGV weiter. Richtig wäre eine stärker am tatsächlichen Risiko der Geschäfte ausgerichtete Regulierung, die das bestehende Ungleichgewicht in der Behandlung von Kreditrisiken und Handelsrisiken beseitige. Daneben sei auch eine effektive Regulierung und Beaufsichtigung systemrelevanter Finanzinstitute notwendig. Die hierzu jüngst getroffenen Beschlüsse des Financial Stability Board (FSB) wiesen hier den richtigen Weg.

Kritisch sieht der DSGV auch den Vorschlag der Kommission, die neuen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln per EU-Verordnung umzusetzen. Damit würden die nationalen Gesetzgeber faktisch von allen Entscheidungen und Weichenstellungen, die dazu jetzt und in Zukunft getroffen werden, ausgeschlossen. Unterschiede in den nationalen Wirtschafts- und Bankenstrukturen fielen damit unter den Tisch. Dabei habe sich gerade das dreigliedrige Bankensystem mit seinen unterschiedlichen Rechtsformen und Ausrichtungen in der Krise bewährt. Nur eine Umsetzung im Wege einer EU-Richtlinie lasse genügend Spielraum für den nationalen Gesetzgeber, um diesen Gegebenheiten angemessen Rechnung zu tragen.

Mit Bezug auf die jüngsten Erfahrungen mit dem Stresstest der Europäischen Bankaufsichtsbehörde EBA, die für einen Großteil der Umsetzung der jetzt vorgelegten EU-Verordnung unmittelbar zuständig sein wird, wisse man, was es heißt, zentralistisch ohne Rücksicht auf nationale Besonderheiten vorzugehen, so der Verband abschließend. Ein solches Vorgehen trage weder zur Stärkung der Widerstandskraft des Finanzsektors noch zur Vertrauensbildung bei der Bevölkerung und den Märkten bei.

Az.: IV 961-10

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