Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 390/2009 vom 15.07.2009

Sparkassen PensionsBeratung GmbH zu Pensionsrückstellungen

Die Sparkassen PensionsBeratung GmbH bietet innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe Produkte und Dienstleistungen speziell für Altersvorsorgeverpflichtungen der Kommunen und kommunalen Unternehmen an. Ein Baustein bildet dabei mit Blick auf das neue doppische Haushaltsrecht die Ausarbeitung einer langfristigen Liquiditätsplanung zur Sicherstellung der Pensionsverpflichtungen. Daneben können Folgen und Auswirkungen nach Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) bei kommunalen Unternehmen dargestellt werden.

Die Sparkassen PensionsBeratung GmbH (SPB) ist eine 100prozentige Tochter der Pensionsmanagement GmbH, die zu je 50 Prozent der DekaBank und der Beteiligungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung der öffentlichen Versicherer gehört. Die SPB bietet Kommunen und kommunalen Unternehmen Dienstleistungen insbesondere im Hinblick auf Pensionsrückstellungen und andere betriebliche Altersvorsorgeaufwendungen (z. B. Zeitwertkonten) an. Das für diese Beratungstätigkeit notwendige Know-how wird innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe durch die Sparkassen Pensionskasse AG (in der über 37.000 Arbeitgeber organisiert sind), die Sparkassen Pensionsfonds AG sowie die Heubeck AG bereitgestellt.

Die SPB informiert über ihr Dienstleistungsangebot für Gebietskörperschaften und deren Beteiligungen wie folgt:

Ausarbeitung einer Entscheidungsgrundlage zur Liquiditätsplanung von Gebietskörperschaften im Hinblick auf Pensionsverpflichtungen

Die Analyse basiert auf versicherungsmathematischen Zeitreihen über die nächsten Jahre. Dabei werden die Auswirkungen der Beamtenpensionen auf die Liquiditätslage in der Zukunft untersucht. Gleichzeitig wird überprüft, wie mittels Bildung eines zweckgebundenen Vermögens (einmaliger und/oder sukzessiver Aufbau) künftige Liquiditätsabflüsse durch Entnahmen aus dem Vermögen kompensiert werden. So ist es z. B. denkbar, dass eine Kommune eine bestimmte Größenordnung im Hinblick auf die Liquiditätsbelastung verkraften kann. Soweit die Belastung dieses Limit übersteigt, werden entsprechende Entnahmen aus der Vermögensanlage unterstellt. In einem solchen Fall wird geprüft, ob mit der eingeschlagenen Strategie nachhaltige Liquiditätsentlastungen realisierbar sind, welche Rendite hierfür erforderlich ist und wann das Vermögen aufgezehrt ist. Es handelt sich dabei nicht um die Darstellung bestimmter Anlageprodukte, da die Ausarbeitung dazu dient, Liquiditätsflüsse in der Zukunft planbar zu gestalten und evtl. Anlageentscheidungen vorzubereiten.

Analyse von Auswirkungen des BilMoG

Diese Dienstleistung richtet sich an Unternehmen, an denen Gebietskörperschaften beteiligt sind und die ihren Jahresabschluss gemäß HGB aufstellen. SPB erläutert die Auswirkungen auf die Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach dem BilMoG und stellt dar, wie sich die Pensionsrückstellung voraussichtlich nach Einführung des BilMoG verändern wird. Die damit verbundenen erfolgswirksamen Auswirkungen werden ebenso dargestellt. Dabei kann es sich um vereinfachte Schätzverfahren oder versicherungsmathematische Hochrechnungen handeln.

Interessierte Kommunen können sich über die örtliche Sparkasse an die SPB wenden. Für Rückfragen steht Ihnen auch Herr Joachim Sartoris, Referent Betriebswirtschaft, Telefon: 0221 / 98544 — 351, E-Mail: j.sartoris@s-pension.de, zur Verfügung.

[Quelle: DStGB Aktuell 2509]

Az.: IV/1 904-05/17

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