Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 180/1999 vom 20.03.1999

Sparkassen in der Diskussion um Wettbewerb und Privatisierung

Nicht nur die Diskussion in Sachsen berührt Grundfragen der Sparkassenorganisation. Interessant ist in diesem Zusammenhang eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates der Gesellschaft für öffentliche Wirtschaft, die Argumente für die öffentliche Rechtsform der Sparkassen liefert.

"Seit ihrem IX. Hauptgutachten im Jahr 1992 fordert die Monopolkommission mit sich wiederholenden, im Zeitlauf inhaltlich nicht ergänzten Argumenten in zahlreichen Veröffentlichungen, daß die Sparkassen und Landesbanken in Deutschland privatisiert werden sollten. War die Debatte über die Wettbewerbsbetätigung der öffentlichen Hand im Bankensektor somit zunächst vornehmlich auf den nationalen Bereich beschränkt und ordnungspolitisch initiiert, wurde sie seit 1996 zunehmend von europäischer Ebene ergänzt. Hintergrund sind die von der Generaldirektion Wettbewerbspolitik der Europäischen Kommission angestellten Überlegungen, die öffentliche Rechtsform der Sparkassen und Landesbanken, insbesondere deren Strukturmerkmale Anstaltslast und Gewährträgerhaftung, könnten mit dem europäischen Wettbewerbsrecht kollidieren.

Zur laufenden Diskussion hat nun im November 1998 der wissenschaftliche Beirat der Gesellschaft für öffentliche Wirtschaft, Berlin, eine umfassende ordnungspolitische und europarechtliche Stellungnahme vorgelegt. Der Beirat, in dem Vertreter der Volks- und Betriebswirtschaftlehre sowie der Rechtswissenschaften und Unternehmenspraktiker zusammenarbeiten, kommt nach eingehender Analyse zum Ergebnis, daß europarechtliche Bedenken gegen die öffentliche Rechtsform der Sparkassen und Landesbanken nicht bestehen. Aus ordnungspolitischer Sicht hält der wissenschaftliche Beirat die Wahrnehmung des öffentlichen Auftrages im Bankensektor durch Sparkassen und Landesbanken für geboten.

Der wissenschaftliche Beirat betont, daß der arbeitsteilige Verbund von Sparkassen und Landesbanken als Wettbewerbsfaktor ordnungspolitisch weiterhin sinnvoll bleibt. Die effiziente Wahrnehmung des öffentlichen Auftrages sei ein entwicklungsfähiges Konzept, dessen Umsetzung durch die Kreditinstitute nach Auffassung des Beirates allerdings zukünftig noch stärker auch gegenüber der Öffentlichkeit verdeutlicht werden sollte."

Die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates kann kostenlos bei der Gesellschaft für öffentliche Wirtschaft e. V., Sponholzstraße 11, 12159 Berlin, Telefon: 030/8521045, Telefax: 030/8525111 angefordert werden.

Quelle: DStGB Aktuell 0999 vom 08.03.1999

Az.: IV-961-00

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