Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 236/1998 vom 05.05.1998

Sozialpolitisches Seminar des NWStGB Hilfe zur Arbeit

Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund führt am 10.06.1998 im Schloß Krickenbeck, Nettetal, ein sozialpolitisches Seminar mit dem Thema "Hilfe zur Arbeit" durch. Das sozialpolitische Fortbildungsseminar, welches sich an Hauptverwaltungsbeamte, Dezernenten, Fachbereichs- und Amtsleiter sowie interessierte Ratsmitglieder mit Vorkenntnissen richtet, soll die Schnittstelle Sozialhilfe/Arbeitsförderung beleuchten und Modelle für pragmatisch umsetzbare Beschäftigungs- und Qualifizierungskonzepte auf örtlicher und regionaler Ebene vorstellen.

Für die ganztägige Veranstaltung (9.30 bis 16.00 Uhr) sind folgende Themenschwerpunkte vorgesehen:

1.Sozialpolitische Strategien für eine kommunale Beschäftigungspolitik

Beigeordneter Uwe Lübking, DStGB

2. Perspektiven einer Zusammenführung von Aufgaben- und Finanzverantwortung im Sozialbereich

Beigeordneter Ernst Giesen, NWStGB

3. Modelle zur gemeindlichen Beteiligung am Sozialhilfeaufwand

1. Beigeordneter Manfred Uedelhoven, Troisdorf

4. Zielvereinbarungen als Steuerungsinstrumente bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und bei der Hilfe zur Arbeit

Fachbereichsleiter Wolfgang Roßbach, Lippstadt

5. Arbeitsanreize und -hemmnisse für Sozialhilfeempfänger

Professor Dr. Gerhard Bäcker, Fachhochschule Niederrhein

6. Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialamt zur beruflichen Eingliederung Arbeitsloser

Hauptreferent Horst-Heinrich Gerbrand, NWStGB

7. Hilfe zur Arbeit nach dem BSHG - Praxiskonzepte

Beigeordneter Dr. Johannes Backherms, Dorsten

Für das Seminar wird ein Kostenbeitrag von 250,-- DM erhoben, der ein Mittagsbuffet sowie vorbereitende Seminarunterlagen umfaßt. Anmeldeunterlagen können beim Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund, Dezernat III, Kaiserswertherstr. 199-201, 40474 Düsseldorf , Tel.: 0211/4587235 oder per Fax: 0211/4587211 angefordert werden. Die anschließende Registrierung erfolgt entsprechend den Kapazitäten (bis max. 45 Teilnehmer) in der Reihenfolge der Anmeldungen.

Az.: III/2 N 15

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