Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 704/2005 vom 20.09.2005

Sozialhilfeempfänger im Jahr 2004

Nach vorläufigen Ergebnissen erhielten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes am Jahresende 2004 in Deutschland rd. 2,91 Mill. Menschen in 1,46 Mill. Haushalten Sozialhilfe im engeren Sinne – also laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen. Das waren 3,3 % mehr als im Vorjahr.

Die Sozialhilfequote, der Anteil der Hilfebezieher an der jeweiligen Bevölkerung, erhöhte sich damit zum Jahresende 2004 auf 3,5 % (Vorjahr: 3,4 %). Für verschiedene Bevölkerungsgruppen ergaben sich folgende Zusammenhänge: Frauen beanspruchen mit einer Quote von 3,8 % relativ häufiger Sozialhilfe als Männer (3,3 %). Ausländer haben mit 8,7 % eine deutlich höhere Sozialhilfequote als Deutsche (3,0 %). Die Zahl der sozialhilfebedürftigen Kinder unter 15 Jahren stieg auf red. 965.000 an; im Vergleich zu 2003 entspricht dies einer Steigerung um 3,2 %. Die Sozialhilfequote der Kinder in dieser Altersgruppe erhöhte sich damit auf 8,1 % (Vorjahr: 7,7 %).

1,87 Mill. Sozialhilfeempfänger waren am Jahresende 2004 im erwerbsfähigen Alter, d.h. zwischen 15 und 64 Jahre alt (+ 4,7 % gegenüber dem Vorjahr). Die Sozialhilfequote dieser Altersgruppe lag b ei 3,4 % (Vorjahr: 3,2 %). Im Wesentlichen ist die Zunahme in dieser Altersgruppe auf die gestiegene Zahl der arbeitslosen Sozialhilfeempfänger zurückzuführen. Rd. 930.000 Sozialhilfebezieher waren arbeitslos gemeldet, das ist fast die Hälfte aller Empfänger im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 64 Jahren; ihre Zahl ist gegenüber dem Vorjahr um 11,7 % gestiegen.

Dagegen sank die Zahl der älteren Sozialhilfebezieher ab 65 Jahren zum Jahresende 2004 gegenüber dem Vorjahr nochmals um rd. 20.000 auf rd. 78.000 Personen (- 20,1 %). Die Sozialhilfequote der älteren Menschen verringerte sich dadurch auf 0,5 % (Vorjahr: 0,7 %). Ausschlaggebend hierfür war das zum 1. Januar 2003 in Kraft getretene „Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ (GSiG).

Im Jahr 2004 wurden in Deutschland brutto insgesamt 9,95 Mrd. Euro für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz ausgegeben, das waren 1,4 % mehr als im Vorjahr. Mit 7,27 Mrd. Euro wurde der größte Teil dieser Aufwendungen für die laufenden Leistungen (ohne Hilfe zur Arbeit) außerhalb von Einrichtungen ausgegeben, also für die laufenden Aufwendungen für Sozialhilfeempfänger im engeren Sinne (+ 1,0 % gegenüber 2003). Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 1,16 Mrd. Euro, die den Sozialhilfeträgern zum größten Teil aus Erstattungen anderer Sozialleistungsträger zuflossen, beliefen sich die reinen Ausgaben (Nettoausgaben) für die Hilfe zum Lebensunterhalt im Jahr 2004 auf 8,80 Mrd. Euro, 0,6 % mehr als im Vorjahr.

Az.: III 806 - 3

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